Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (861.1)
INHALT
Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV)
- Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHV)
- 1. Kapitel: Gegenstand und zeitlicher Geltungsbereich
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zeitlicher Geltungsbereich
- 2. Kapitel: Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder
- 1. Abschnitt: Beitragsberechtigte
- Art. 3
- 2. Abschnitt: Finanzhilfen an Kindertagesstätten
- Art. 4 Kindertagesstätten
- Art. 5 Langfristige Finanzierung
- Art. 6 Bemessung und Dauer der Finanzhilfen
- 3. Abschnitt: Finanzhilfen an Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung
- Art. 7 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung
- Art. 8 Langfristige Finanzierung
- Art. 9 Bemessung und Dauer der Finanzhilfen
- 4. Abschnitt: Finanzhilfen an Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
- Art. 10 Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
- Art. 11 Bemessung und Dauer der Finanzhilfen
- 5. Abschnitt: Verfahren, Ausrichtung der Finanzhilfen und Evaluation
- Art. 12 Beitragsgesuch
- Art. 13 Prüfung durch den Kanton
- Art. 14 Entscheid über die Beitragsberechtigung
- Art. 15 Ausrichtung der Finanzhilfen
- Art. 16 Evaluation
- 3. Kapitel: Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter
- Art. 17 Projekte mit Innovationscharakter
- Art. 18 Bemessung der Finanzhilfen
- Art. 19 Beitragsgesuch
- Art. 20 Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen
- 4. Kapitel: Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung
- Art. 21 Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung
- Art. 22 Glaubhaftmachung der gesicherten langfristigen Finanzierung
- Art. 23 Anrechenbare Subventionserhöhung und Berechnung der Finanzhilfen
- Art. 24 Gesuch um Finanzhilfen und Vorentscheid über den Anspruch auf Finanzhilfen
- Art. 25 Entscheid über den Anspruch auf Finanzhilfen und den Höchstbetrag
- Art. 26 Ausrichtung der Finanzhilfen
- Art. 27 Rückforderung
- 5. Kapitel: Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern
- Art. 28 Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern
- Art. 29 Betreuungsangebote mit wesentlich erweiterten Öffnungszeiten
- Art. 30 Anrechenbare Projektkosten und Berechnung der Finanzhilfen
- Art. 31 Gesuch um Finanzhilfen
- Art. 32 Entscheid über den Anspruch auf Finanzhilfen und die Dauer der Ausrichtung
- Art. 33 Ausrichtung der Finanzhilfen
- 6. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen für Finanzhilfen nach dem 4. und 5. Kapitel
- Art. 34 Formulare
- Art. 35 Fristverlängerung und Kürzung der Finanzhilfen bei Nichteinhaltung der Frist
- Art. 36 Gewährung von Vorschüssen
- Art. 37 Auskunftspflicht
- Art. 38 Evaluation
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- 1. Abschnitt: Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 39
- 2. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
- Art. 40 ¹⁴ Finanzhilfen nach dem 2. und 3. Kapitel
- Art. 41 Finanzhilfen nach dem 4. und 5. Kapitel
- 3. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art. 42 ¹⁵
- Anhang 1
- 1 Bemessung der Pauschalbeiträge für Kindertagesstätten
- 2 Berechnungsformel
- Anhang 2
- 1 Bemessung der Pauschalbeiträge für Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung
- 2 Berechnungsformel
- Berechnung des Anteils geschaffener Plätze
- Berechnung des Anteils tatsächlich belegter Plätze
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