Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (822.111)
INHALT
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- 1. Kapitel: Geltungsbereich
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1 Arbeitnehmer
- Art. 2 Grossbetriebe des Detailhandels
- 2. Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich
- Art. 3 ⁴
- Art. 4 Betriebe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
- Art. 4 a ⁵ Öffentliche Krankenanstalten und Kliniken
- 3. Abschnitt: Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich
- Art. 5 Landwirtschaftsbetriebe
- Art. 6 Gartenbaubetriebe
- Art. 7 Öffentliche Anstalten und Körperschaften
- 4. Abschnitt: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich
- Art. 8 Personal internationaler Organisationen und öffentlicher Verwaltungen ausländischer Staaten
- Art. 9 Höhere leitende Tätigkeit
- Art. 10 Wissenschaftliche Tätigkeit
- Art. 11 Selbstständige künstlerische Tätigkeit
- Art. 12 Erzieher und Fürsorger ⁹
- 2. Kapitel: Arbeits- und Ruhezeiten
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 13 Begriff der Arbeitszeit
- Art. 14 Pikettdienst a. Grundsatz
- Art. 15 b. Anrechnung an die Arbeitszeit
- Art. 16 Verteilung der Arbeitszeit
- Art. 17 Entschädigung für Ruhe- und Ausgleichsruhezeiten
- 2. Abschnitt: Pausen und Ruhezeit
- Art. 18 Pausen
- Art. 19 Tägliche Ruhezeit
- Art. 20 Wöchentlicher freier Halbtag
- Art. 21 Wöchentlicher Ruhetag sowie Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit
- 3. Abschnitt: Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Art. 22 Verlängerung mit Ausgleich
- Art. 23 Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
- Art. 24 Ausgleich ausfallender Arbeitszeit
- 4. Abschnitt: Überzeitarbeit
- Art. 25 Grundsatz
- Art. 26 Sonderfälle
- 5. Abschnitt: Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb
- Art. 27 Dringendes Bedürfnis
- Art. 28 Unentbehrlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit
- 6. Abschnitt: Besondere Formen der Nachtarbeit
- Art. 29 Verlängerte Dauer der Nachtarbeit
- Art. 30 Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit
- 7. Abschnitt: Lohn- und Zeitzuschlag
- Art. 31 Lohn- und Zeitzuschlag bei Nachtarbeit
- Art. 32 Ausnahmen vom Zeitzuschlag
- Art. 32 a ¹⁸ Lohnzuschlag und Ersatzruhe bei Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Art. 33 Berechnung des Lohnzuschlages
- 8. Abschnitt: Schichtarbeit
- Art. 34 Schichtarbeit und Schichtwechsel
- Art. 35 Verzicht auf den Schichtwechsel bei Tages- und Abendarbeit
- 9. Abschnitt: Ununterbrochener Betrieb
- Art. 36 Begriff
- Art. 37 Ruhetage
- Art. 38 Arbeitszeit
- Art. 39 Zusammengesetzter ununterbrochener Betrieb
- 10. Abschnitt: Arbeitszeitbewilligungen
- Art. 40 Abgrenzungskriterien für die Bewilligungszuständigkeit
- Art. 41 Gesuch
- Art. 42 Bewilligungserteilung
- 3. Kapitel: Massnahmen bei Nachtarbeit
- 1. Abschnitt: Medizinische Untersuchung und Beratung
- Art. 43 Begriff der medizinischen Untersuchung und Beratung
- Art. 44 Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung
- Art. 45 ²⁵ Obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung
- 2. Abschnitt: Weitere Massnahmen
- Art. 46
- 4. Kapitel: ...
- Art. 47-59 ²⁸
- 5. Kapitel: Sonderschutz von Frauen
- 1. Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft
- Art. 60 Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Art. 61 Beschäftigungserleichterung
- 2. Abschnitt: Gesundheitsschutz bei Mutterschaft
- Art. 62 Gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Art. 63 Risikobeurteilung und Unterrichtung
- 3. Abschnitt: Beschäftigungseinschränkungen und -verbote
- Art. 64 Arbeitsbefreiung und Versetzung
- Art. 65 ³⁴ Verbotene Arbeiten während der Mutterschaft
- Art. 66 Untertagearbeiten in Bergwerken ³⁵
- 6. Kapitel: Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- 1. Abschnitt: Betriebsordnung
- Art. 67 Vereinbarte oder erlassene Betriebsordnung
- Art. 68 Bekanntmachung der Betriebsordnung
- 2. Abschnitt: Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
- Art. 69 Bekanntgabe der Arbeitszeiten und der Schutzvorschriften
- Art. 70 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
- Art. 71 Beizug der Arbeitnehmer
- 3. Abschnitt: Pflichten gegenüber Vollzugs- und Aufsichtsorganen
- Art. 72 Zutritt zum Betrieb
- Art. 73 Verzeichnisse und andere Unterlagen
- Art. 73 a ³⁹ Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung
- Art. 73 b ⁴⁰ Vereinfachte Arbeitszeiterfassung
- Art. 74 Altersausweis
- 7. Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden
- 1. Abschnitt: Bund
- Art. 75 SECO
- Art. 76 ⁴³
- Art. 77 Verfügungen des SECO und Ersatzmassnahmen
- Art. 78 Massnahmen der Oberaufsicht
- 2. Abschnitt: Kantone
- Art. 79 Aufgaben
- Art. 80 Mitteilungen und Berichterstattung
- 3. Abschnitt: Eidgenössische Arbeitskommission
- Art. 81
- 8. Kapitel: Datenschutz und Datenverwaltung
- 1. Abschnitt: Schweigepflicht, Datenbekanntgabe und Auskunftsrecht
- Art. 82 Schweigepflicht
- Art. 83 Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten
- Art. 84 Bekanntgabe bei nicht besonders schützenswerten Personendaten
- 2. Abschnitt: Informations- und Dokumentationssysteme
- Art. 85 ⁴⁷ Informations- und Dokumentationssystem des Bundes
- Art. 86 ⁴⁸ Informations- und Dokumentationssysteme der Kantone
- Art. 87 ⁴⁹ Datenaustausch und -sicherheit
- Art. 88 Eingabe, Mutation und Archivierung von Daten
- Art. 89 Datenschutz
- Art. 90 Strafbestimmung
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- 1. Abschnitt: Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 91
- 2. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
- Art. 92 Unter altem Recht erlassene Arbeitszeitbewilligungen
- Art. 93 ⁵¹
- 3. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 94
- Anhang ⁵³
- Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit für einzelne Arbeitsverfahren
- 1. Milchverarbeitung
- 2. Müllereien
- 3. Teigwarenherstellung
- 4. Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiwaren
- 5. Bierbrauereien
- 6. Herstellung von Papier, beschichteten und behandelten Papieren, Karton und Zellulose
- 7. Druckereien
- 8. Kunststoffverarbeitung und Folienherstellung durch Spritzgiessen, Blasen, Extrudieren, inkl. direkt damit verbundene Veredelungsverfahren
- 9. Chemische, chemisch-physikalische und biologische Arbeitsverfahren
- 10. Textilindustrie
- 11. Kalk- und Zementindustrie
- 12. Keramische Industrie (Ziegeleien, Keramik- und Porzellanfabrikation)
- 13. Metallindustrie
- 14. Strassenbau, Tunnelbau sowie Tiefenbohrungen
- 15. Uhrenindustrie
- 16. Elektronikindustrie
- 17. Glasindustrie
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