Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (935.411) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS)
- Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Komplexes Umfeld
 - Art. 1 a ⁵ Operationelle und logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften
 - Art. 1 b ⁸ Betrieb und Wartung von Waffensystemen
 - Art. 1 c ¹⁰ Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften
 - Art. 2 Beitritt zum internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister
 - 2. Abschnitt: Verfahren
 - Art. 3 Zuständige Behörde
 - Art. 4 Inhalt der Meldepflicht
 - Art. 5 Pflicht zur Meldung der Identität
 - Art. 6 Meldung bei einer privaten Sicherheitsdienstleistung in standardisierter Form
 - Art. 7 Meldung bei Weiterführung der gleichen Tätigkeit
 - Art. 8 Beschleunigtes Verfahren
 - Art. 8 a ¹⁵ Meldepflicht im Zusammenhang mit Kriegsmaterial nach dem KMG oder Gütern nach dem GKG
 - Art. 8 b ¹⁸ Entscheid im Prüfverfahren
 - Art. 9 Austritt oder Ausschluss aus der ICoCA
 - Art. 10 Gebührenbemessung
 - 3. Abschnitt: Kontrolle
 - Art. 11 Dokumentationspflicht
 - Art. 12 Bearbeiten von Personendaten
 - 4. Abschnitt: Amtshilfe innerhalb der Schweiz
 - Art. 13
 - 5. Abschnitt: Einsatz von Sicherheitsunternehmen für Schutzaufgaben im Ausland durch Bundesbehörden
 - Art. 14 Inhalt des Vertrags
 - Art. 15 Mustervertrag
 - Art. 16 Mitteilung
 - Art. 17 Unterstützung durch das EDA
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 18 Übergangsbestimmung
 - Art. 19 Inkrafttreten