Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (0.311.611)
INHALT
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke
- Art. 3 Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke
- Art. 4 Auslandsreisen für terroristische Zwecke
- Art. 5 Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke
- Art. 6 Organisation oder sonstige Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke
- Art. 7 Informationsaustausch
- Art. 8 Bedingungen und Garantien
- Art. 9 Verhältnis zwischen diesem Protokoll und dem Übereinkommen
- Art. 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
- Art. 11 Beitritt zum Protokoll
- Art. 12 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 13 Kündigung
- Art. 14 Notifikationen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 21. Juni 2021
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