Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr 1 (0.631.242.03)
INHALT
Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr 1
- Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr 1
- Allgemeines
- Art. 1 ³
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Förmlichkeiten
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Amtshilfe
- Art. 9
- Der Gemischte Ausschuss
- Art. 10
- Art. 11
- Beitritt von Drittländern ⁷
- Art. 11a ⁸
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 12
- Art. 13
- Art. 14
- Art. 15
- Art. 16
- Art. 17
- Art. 18
- Unterschriften
- Anhang I ¹⁰
- Muster nach Artikel 2 des Übereinkommens
- Anhang II ¹²
- Druck, Ausfüllen und Verwendung des Einheitspapiers
- Druck des Einheitspapiers
- Art. 1
- Art. 2
- Ausfüllen des Einheitspapiers
- Art. 3
- Verwendung des Einheitspapiers
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Abgabe der Anmeldung
- Art. 7
- Art. 8
- Anlage 1
- Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäss den Anlagen 1 und 3 zu Anhang I, auf denen die Eintragungen selbstdurchschreibend erscheinen müssen
- I. Felder für die Beteiligten
- II. Felder für die Verwaltung
- Anlage 2
- Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäss den Anlagen 2 und 4 zu Anhang I, auf denen die Eintragungen selbstdurchschreibend erscheinen müssen
- I. Felder für die Beteiligten
- II. Felder für die Verwaltung
- Anlage 3
- Merkblatt zur Verwendung der Vordrucke des Einheitspapiers
- Titel I
- A. Allgemeine Bemerkungen
- B. Verlangte Angaben
- C. Art der Verwendung des Vordrucks
- Titel II Bemerkungen zu den einzelnen Feldern
- I. Förmlichkeiten im Ausfuhrland
- II. Förmlichkeiten während der Beförderung
- III. Förmlichkeiten im Bestimmungsland
- Titel III Bemerkungen zu den Ergänzungsvordrucken
- Anhang III ¹³
- Beim Ausfüllen der Vordrucke des Einheitspapiers zu verwendende Codes
Feedback