Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (946.231.172.7)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
- Art. 2 a ⁷ Bewilligungspflicht betreffend bestimmte Güter
- Art. 3 Verbote betreffend Erdöl und Erdölprodukte
- Art. 4 Verbote betreffend Ausrüstung und Technologie zur Erschliessung und Förderung von Erdöl und Erdgas, zur Raffination von Erdöl und zur Verflüssigung von Erdgas
- Art. 4 a ¹¹ Verbote betreffend Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffzusätze
- Art. 5 Verbote betreffend die Stromerzeugung
- Art. 6 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 7 Verbote betreffend Banknoten und Münzen
- Art. 8 Verbote betreffend Edelmetalle und Diamanten
- Art. 9 Verbote der Lieferung von Luxusgütern
- Art. 9 a ¹⁴ Verbote betreffend Kulturgüter
- 3. Abschnitt: Sperrung von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot
- Art. 10 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 11 Verbote betreffend die Europäische Investitionsbank
- Art. 12 Verbote betreffend staatliche oder staatlich garantierte Anleihen
- Art. 12 a ²² Beschränkung der finanziellen Unterstützung des Handels
- Art. 13 Verbotene Bankbeziehungen mit Syrien
- Art. 13 a ²³ Ausnahmen zu humanitären Zwecken
- Art. 14 Verbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 15 ²⁴ Verbote betreffend den Luftverkehr
- Art. 16 ²⁵ Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 17 Ein- und Durchreiseverbot
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 18 ²⁷ Kontrolle und Vollzug
- Art. 19 Meldepflichten
- Art. 20 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen ²⁹
- Art. 20 a ³⁰ Veröffentlichung
- Art. 21 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 22 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
- Anhang 1a ³⁵
- Bewilligungspflicht betreffend bestimmte Güter
- 1. Werkstoffe, Materialien und Chemikalien
- 2. Werkstoffbearbeitung
- 3. Technologie
- Anhang 2
- Erdöl und Erdölprodukte
- Anhang 3
- Ausrüstung und Technologie gemäss Artikel 4
- Allgemeine Hinweise
- Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)
- 1. Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas
- 1. A. Ausrüstung
- 1. B. Prüf- und Inspektionsgeräte
- 1. C. Materialien
- 1. D. Software
- 1. E. Technologie
- 2. Raffination von Erdöl und Verflüssigung von Erdgas
- 2. A. Ausrüstung
- 2. B. Prüf- und Inspektionsgeräte
- 2. C. Materialien
- 2. D. Software
- 2. E. Technologie
- Anhang 4
- Ausrüstung und Technologie zur Verwendung für den Bau oder zur Einrichtung von neuen Kraftwerken zur Stromerzeugung
- Anhang 5 ³⁶
- Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- 1. Ausrüstungen
- 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 4. Ausnahmen
- Anhang 6
- Edelmetalle und Diamanten
- Anhang 7 ³⁷
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ³⁸
- Anhang 8 ³⁹
- Luxusgüter
- Anhang 9 ⁴⁰
- Kulturgüter
- Anhang 10 ⁴¹
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffzusätze
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