Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan (946.231.18) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan
 - 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
 - Art. 1 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
 - Art. 2 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 3 Begriffsbestimmungen
 - Art. 4 Ein- und Durchreiseverbot
 - 2. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 5 Kontrolle und Vollzug
 - Art. 6 Meldepflichten
 - Art. 7 Strafbestimmungen
 - 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Inkrafttreten ⁸
 - Art. 7 a ⁹ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
 - Art. 8 Inkrafttreten ¹⁰
 - Anhang ¹¹
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten