Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen (946.231.179.8) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen
 - 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
 - Art. 1 ⁴ Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
 - Art. 1 a ⁷ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 1 b ⁹ Ausnahmen zu humanitären Zwecken
 - Art. 2 Begriffsbestimmungen
 - Art. 3 Ein- und Durchreiseverbot
 - 2. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 4 Kontrolle und Vollzug
 - Art. 5 Meldepflichten
 - Art. 6 Strafbestimmungen
 - 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen und Inkrafttreten ¹⁶
 - Art. 7 ¹⁷ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
 - Art. 8 Inkrafttreten
 - Anhang ¹⁸
 - Natürliche und juristische Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen, das Ein- und Durchreiseverbot und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten