Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (946.231.157.5)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
- Art. 2 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 3 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 4 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
- Art. 5 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 6 Verbot betreffend doppelt verwendbare Güter
- Art. 7 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 8 Verbot betreffend Bildungsdienstleistungen
- 3. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 9 Kontrolle und Vollzug
- Art. 10 Meldepflichten
- Art. 11 Strafbestimmungen
- 4. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 12 Veröffentlichung
- Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 14 Übergangsbestimmung
- Art. 15 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹¹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
- Anhang 2
- Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
- Anhang 3
- Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- 1. Ausrüstung
- 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 4. Ausnahmen
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