Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (946.231.116.9) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
 - Art. 2 Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
 - Art. 3 Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
 - Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
 - Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
 - Art. 6 Maschinen
 - Art. 7 Ausnahmen von den Artikeln 4‒6
 - Art. 8 Bewilligungsverfahren
 - Art. 9 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
 - Art. 10 Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
 - Art. 11 Weitere Güter
 - 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
 - Art. 12 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 13 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 14 Versicherungen und Rückversicherungen
 - Art. 15 Öffentliche Finanzhilfen für den Handel
 - Art. 16 Ausgabe von und Handel mit Finanzinstrumenten
 - Art. 17 Gewährung von Darlehen
 - Art. 18 Entgegennahme von Einlagen
 - Art. 19 Meldepflicht für bestehende Einlagen
 - Art. 20 Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer
 - Art. 21 Verkauf von Effekten
 - Art. 22 Transaktionen mit der Nationalbank der Republik Belarus
 - Art. 23 ⁸ Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
 - Art. 24 Banknoten
 - 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
 - Art. 25 Ein- und Durchreiseverbot
 - Art. 26 Luftverkehr
 - Art. 27 Erfüllung bestimmter Forderungen
 - 5. Abschnitt: Strafbestimmungen
 - Art. 28
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 29 Vollzug
 - Art. 30 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 31 Übergangsbestimmungen
 - Art. 32 Veröffentlichung
 - Art. 33 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Güter zur internen Repression
 - Anhang 2
 - Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
 - 1. Ausrüstung
 - 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 4. Ausnahmen
 - Anhang 3
 - Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ¹³
 - Anhang 4
 - Maschinen
 - Anhang 5
 - Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, denen eine Bewilligung von Ausnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 verweigert wird ¹⁴
 - Anhang 6
 - Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
 - Anhang 7
 - Erdöl und Erdölprodukte
 - Anhang 8
 - Kaliumchloridprodukte
 - Anhang 9
 - Holzprodukte
 - Anhang 10
 - Zementprodukte
 - Anhang 11
 - Eisen- und Stahlprodukte
 - Anhang 12
 - Kautschukprodukte
 - Anhang 13
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ¹⁵
 - Anhang 14
 - Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ¹⁶
 - Anhang 15
 - Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ¹⁷