Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu... (946.203)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban 1
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban 1
- Art. 1 ⁴ Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
- Art. 1 a ¹⁰
- Art. 2 ¹¹
- Art. 2 a – 2 b ¹²
- Art. 3 ¹³ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 4 Meldepflicht
- Art. 4 a ¹⁶ Ein- und Durchreise
- Art. 4 b ¹⁹ Vollzug der Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen
- Art. 5 Begriffsbestimmungen
- Art. 5 a ²³ Kontrolle
- Art. 6 ²⁴ Strafbestimmungen
- Art. 7 ²⁵ Automatische Übernahme von Listen der Personen, Gruppen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
- Art. 8–10 ²⁶
- Art. 11 ²⁷ Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁸
- Anhang 2 ²⁹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen, das Ein- und Durchreiseverbot und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten, sowie juristische Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten
- Anhang 3 ³²
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