Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu... (946.203) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban 1
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban 1
 - Art. 1 ⁴ Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
 - Art. 1 a ¹⁰
 - Art. 2 ¹¹
 - Art. 2 a – 2 b ¹²
 - Art. 3 ¹³ Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 4 Meldepflicht
 - Art. 4 a ¹⁶ Ein- und Durchreise
 - Art. 4 b ¹⁹ Vollzug der Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen
 - Art. 5 Begriffsbestimmungen
 - Art. 5 a ²³ Kontrolle
 - Art. 6 ²⁴ Strafbestimmungen
 - Art. 7 ²⁵ Automatische Übernahme von Listen der Personen, Gruppen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
 - Art. 8–10 ²⁶
 - Art. 11 ²⁷ Inkrafttreten
 - Anhang 1 ²⁸
 - Anhang 2 ²⁹
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen, das Ein- und Durchreiseverbot und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten, sowie juristische Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern richten
 - Anhang 3 ³²