Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftver... (0.814.327) 
                
                
            INHALT
Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon 1
- Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon 1
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Ziel
 - Art. 3 Grundlegende Verpflichtungen
 - Art. 3 bis ⁴³ Flexible Übergangsregelungen
 - Art. 4 Informations- und Technologieaustausch
 - Art. 5 Öffentliches Bewusstsein
 - Art. 6 Strategien, Politiken, Programme, Massnahmen und Informationen
 - Art. 7 Berichterstattung
 - Art. 8 Forschung, Entwicklung und Überwachung
 - Art. 9 Einhaltung des Protokolls
 - Art. 10 Überprüfung durch die Vertragsparteien auf den Tagungen des Exekutivorgans
 - Art. 11 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 12 Anhänge
 - Art. 13 ⁸⁶ Anpassungen
 - Art. 13 bis ⁸⁷ Änderungen
 - Art. 14 Unterzeichnung
 - Art. 15 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
 - Art. 16 Verwahrer
 - Art. 17 Inkrafttreten
 - Art. 18 Rücktritt
 - Art. 18 bis ⁸⁹ Beendigung von Protokollen
 - Art. 19 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Anhang I ⁹⁴
 - Kritische Eintragsraten und Konzentrationen
 - I. Kritische Eintragsraten für Versauerung
 - A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP
 - B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
 - II. Kritische Eintragsraten für Stickstoff mit düngender Wirkung
 - A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP
 - B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
 - III. Kritische Konzentrationen für Ozon
 - A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP
 - B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
 - IV. Kritische Konzentrationen für Feinstaub
 - A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP
 - B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
 - V. Kritische Konzentrationen für Ammoniak
 - VI. Zum Schutz von Materialien akzeptable Konzentrationen von Luftschadstoffen
 - Anhang II ⁹⁵
 - Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
 - Anhang III ⁹⁶
 - Bestimmung des Gebiets, in dem Massnahmen zur Verminderung von Schadstoffemissionen durchgeführt werden (Pollutant Emissions Management Area; PEMA)
 - Anhang IV ⁹⁷
 - Grenzwerte für Schwefelemissionen aus ortsfesten Quellen
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Anhang V ⁹⁹
 - Grenzwerte für Emissionen von Stickoxiden aus ortsfesten Quellen
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Anhang VI ¹⁰²
 - Grenzwerte für Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus ortsfesten Quellen
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Managementplan für Lösungsmittel
 - Einleitung
 - Grundsätze
 - Begriffsbestimmungen
 - Anleitung zur Anwendung des Managementplans für Lösungsmittel zur Überprüfung der Einhaltung
 - Anhang VII ¹⁰⁵
 - Fristen nach Artikel 3
 - Anhang VIII ¹⁰⁶
 - Grenzwerte für Kraftstoffe und neue mobile Quellen
 - Einleitung
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
 - Schwere Nutzfahrzeuge
 - Nicht auf Strassen benutzte Fahrzeuge und Maschinen mit Selbstzündungs- und Fremdzündungsmotoren
 - Motorräder und Mopeds
 - Treibstoffqualität
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Anhang IX ¹⁰⁷
 - Massnahmen zur Begrenzung von Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen
 - A. Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft
 - B. Harnstoff- und Ammoniumkarbonatdüngemittel
 - C. Ausbringung von Hofdünger
 - D. Lagerung von Hofdünger
 - E. Stallhaltung
 - Anhang X ¹¹¹
 - Grenzwerte für Emissionen partikelförmiger Stoffe aus ortsfesten Quellen
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Anhang XI ¹¹³
 - Grenzwerte für den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in Produkten
 - A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
 - B. Kanada
 - C. Vereinigte Staaten von Amerika
 - Geltungsbereich am 22. Dezember 2017 ¹¹⁴