KFBauMechAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin * (KFBauMechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin* (Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung - KFBauMechAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 1
- Prüfung Teil 1
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 10 Prüfungsbereich Auftragsplanung
- Unterabschnitt 2
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 11 Inhalt des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 13 Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 14 Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 18 Inhalt des Teiles 2
- § 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 20 Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 21 Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4
- Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 25 Inhalt des Teiles 2
- § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 27 Prüfungsbereich Kundenauftrag
- § 28 Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
- § 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
- § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
- Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
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