HGBEG
INHALT
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (HGBEG)
- Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
- Erster Abschnitt
- Einführung des Handelsgesetzbuchs
- Art 1
- Art 2
- Art 3
- Art 4 (weggefallen)
- Art 5
- Art 6
- Art 7
- Art 8
- Art 9 bis 14 ----
- Art 15
- Art 16
- Art 17
- Art 18
- Art 19 bis 21 (weggefallen)
- Art 22
- Zweiter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz
- Art 23
- Art 24
- Art 25
- Art 26
- Art 27
- Art 28
- Dritter Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
- Art 29
- Art 29a
- Vierter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz
- Art 30
- Art 31
- Fünfter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz
- Art 32
- Art 33
- Sechster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993
- Art 34
- Siebenter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
- Art 35
- Art 36
- Art 37
- Achter Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz
- Art 38
- Art 39 bis 41 (weggefallen)
- Neunter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro
- Art 42
- Art 43
- Art 44
- Art 45
- Zehnter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
- Art 46
- Elfter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
- Art 47
- Zwölfter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
- Art 48
- Dreizehnter Abschnitt
- Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufteilung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs
- Art 49
- Vierzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer
- Art 50
- Fünfzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz
- Art 51
- Sechzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation
- Art 52
- Siebzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz
- Art 53
- Achtzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
- Art 54
- Neunzehnter Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
- Art 55
- Zwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz
- Art 56
- Einundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz
- Art 57
- Art 58
- Zweiundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
- Art 59
- Dreiundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art 60
- Vierundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
- Art 61
- Fünfundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art 62
- Sechsundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
- Art 63
- Siebenundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
- Art 64
- Achtundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
- Art 65
- Neunundzwanzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Art 66
- Art 67
- Dreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
- Art 68
- Einunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
- Art 69
- Zweiunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
- Art 70
- Dreiunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
- Art 71
- Vierunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- Art 72
- Fünfunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Art 73
- Sechsunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz
- Art 74
- Siebenunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art 75
- Achtunddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz
- Art 76
- Neununddreißigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art 77
- Vierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
- Art 78
- Einundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
- Art 79
- Zweiundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
- Art 80
- Art 81
- Dreiundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
- Art 82
- Vierundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
- Art 83
- Fünfundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
- Art 84
- Sechsundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
- Art 85
- Siebenundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- Art 86
- Achtundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Art 87
- Neunundvierzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
- Art 88
- Einundfünfzigster Abschnitt
- Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
- Art 90
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