Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im T... (935.22)
INHALT
Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus
- Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Unterstützte Vorhaben
- Art. 3 Voraussetzungen
- Art. 4 Auflage
- Art. 5 Höhe und Art der Finanzhilfen
- Art. 5 a ⁴ Befristete Erhöhung der Finanzhilfen
- Art. 6 Verfahren
- Art. 7 Information und Evaluation
- Art. 8 Finanzierung
- Art. 9 Berichterstattung
- Art. 10 Vollzug
- Art. 11 Referendum und Inkrafttreten
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