Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (810.211) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)
- Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)
 - 1. Kapitel: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 ⁷ Begriffe
 - 2. Kapitel: Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei verstorbenen Personen
 - 1. Abschnitt: Einbezug der nächsten Angehörigen oder von Vertrauenspersonen in die Entscheidfindung
 - Art. 3 Nächste Angehörige
 - Art. 4 Fehlen einer dokumentierten Zustimmung oder Ablehnung
 - Art. 5 Entscheid der nächsten Angehörigen
 - Art. 6 Vertrauensperson
 - 2. Abschnitt: Feststellung des Todes und vorbereitende medizinische Massnahmen
 - Art. 7 ¹² Feststellung des Todes
 - Art. 8 ¹⁴ Dauer der vorbereitenden medizinischen Massnahmen
 - Art. 8 a ¹⁵ Unzulässige vorbereitende medizinische Massnahmen
 - 3. Kapitel: Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei lebenden Personen
 - Art. 9 Information der Lebendspenderin oder des Lebendspenders
 - Art. 10 Abklärung betreffend Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende
 - Art. 10 a ¹⁷ Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
 - Art. 11 Versicherungsschutz
 - Art. 12 Aufwandersatz
 - Art. 12 a ²¹ Entrichtung der Pauschale für die Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
 - Art. 12 b ²³ Lebendspende-Nachsorgefonds
 - Art. 12 c ²⁷ Führung der Lebendspende-Nachsorgestelle
 - Art. 12 d ²⁸ Beitrag des Bundes
 - Art. 12 e ²⁹ Kostenplanung und Abrechnung
 - Art. 12 f ³¹ Sonderfälle der Kostentragung
 - 4. Kapitel: Umgang mit Organen, Geweben und Zellen
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 13 ³⁴ Qualitätssicherung
 - Art. 14 ³⁵ Sorgfaltspflicht
 - 2. Abschnitt: Meldepflichten ³⁶
 - Art. 15 ³⁷ Meldung an das BAG von Transplantationen im Ausland
 - Art. 15 a ³⁸ Meldung von Lebendspenden an das BAG
 - Art. 15 b ⁴¹ Meldung von Lebendspenden an die Lebendspende-Nachsorgestelle und an die gemeinsame Einrichtung
 - Art. 15 c ⁴² Meldung von Lebendspenden an die gemeinsame Einrichtung
 - Art. 15 d ⁴³ Meldung von Tätigkeiten mit Geweben und Zellen an das Schweizerische Heilmittelinstitut
 - Art. 15 e ⁴⁴ Summarische Meldung der Entnahme und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen an das BAG
 - 3. Abschnitt: Bewilligungspflicht und -voraussetzungen
 - Art. 16 Transplantation von Organen
 - Art. 17 Lagerung von Geweben oder Zellen
 - Art. 18 Ein- und Ausfuhr von Geweben oder Zellen sowie von Organen, die nicht nach den Artikeln 16–23 des Transplantationsgesetzes zugeteilt werden
 - Art. 19 Umgang mit gentechnisch veränderten Organen, Geweben oder Zellen
 - 4. Abschnitt: Pflichten der Inhaberin oder des Inhabers einer Bewilligung
 - Art. 20 Pflichten der Transplantationszentren
 - Art. 20 a ⁵⁵ Abgleich von Daten zwischen dem BAG und den Transplantationszentren
 - Art. 21 Pflichten bei der Lagerung
 - Art. 22 Pflichten bei der Ein- und Ausfuhr
 - 5. Abschnitt: Sorgfaltspflichten
 - Art. 23 Spendetauglichkeit, Testpflicht und Vorgehen bei reaktivem Testergebnis
 - Art. 24 Mitteilung eines reaktiven Testergebnisses an die spendende Person
 - Art. 25 Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organen, Geweben oder Zellen
 - 5. Kapitel: ⁵⁶ Klinische Versuche
 - Art. 26
 - Art. 27–33
 - 6. Kapitel: Umgang mit embryonalen oder fötalen Geweben oder Zellen
 - Art. 34 Fachliche und betriebliche Bewilligungsvoraussetzungen
 - Art. 35 Information der Spenderin
 - Art. 36 Information des betroffenen Paares
 - 7. Kapitel: Bewilligungsverfahren
 - Art. 37 Gesuch
 - Art. 38 Wissenschaftliche Beurteilung von Bewilligungsgesuchen
 - Art. 39 Konsultationsverfahren
 - Art. 40 Inspektion
 - Art. 41 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Bewilligung
 - Art. 42 Sistierung und Entzug
 - Art. 43 Veröffentlichung
 - Art. 44 Technische Vorschriften über das Bewilligungs- und Meldewesen
 - 8. Kapitel: Vollzug
 - 1. Abschnitt: Aufgaben der Kantone und der für die lokale Koordination zuständigen Personen
 - Art. 45 Definition und Sicherstellung von Prozessen
 - Art. 46 Aufgaben in Transplantationszentren
 - Art. 47 Aufgaben in Spitälern
 - 2. Abschnitt: Datenschutz
 - Art. 48 Bearbeiten von Personendaten
 - Art. 49 Datensicherheit
 - 2 a . Abschnitt: ⁶⁶ Übertragung von Aufgaben an das Schweizerische Heilmittelinstitut
 - Art. 49 a
 - 2 b . Abschnitt: ⁶⁸ Register der Lebendspende-Nachsorgestelle
 - Art. 49 b Zweck und Inhalt des Registers
 - Art. 49 c Aufgaben der Lebendspende-Nachsorgestelle
 - Art. 49 d Eintragung von Daten
 - Art. 49 e Einsicht in Daten
 - Art. 49 f Zugriffsberechtigte Personen
 - Art. 49 g Bekanntgabe von Daten
 - Art. 49 h Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie Bearbeitung der Daten zu Forschungszwecken
 - 3. Abschnitt: Stammzellenregister
 - Art. 50 Führung des Registers
 - Art. 51 Aufgaben
 - Art. 52 Meldepflicht
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 53 ⁷⁶ Nachführung der Anhänge
 - Art. 54 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 55 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 56 ⁷⁸ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 18. Oktober 2017
 - Art. 56 a ⁸⁰
 - Art. 57 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁸¹
 - Richtlinien
 - Anhang 2 ⁸³
 - Meldung von Lebendspenden von Organen und Blut-Stammzellen an die Lebendspende-Nachsorgestelle und an die gemeinsame Einrichtung
 - 1 Meldungen an die Lebendspende-Nachsorgestelle
 - 1.1 bei der Spende von Organen:
 - 1.2 bei der Spende von Blut-Stammzellen:
 - 2 Meldungen an die Lebendspende-Nachsorgestelle und die gemeinsame Einrichtung
 - 2.1 bei der Spende von Organen:
 - 2.2 bei der Spende von Organen und Blut-Stammzellen:
 - 3 Meldungen an die gemeinsame Einrichtung
 - Anhang 3 ⁸⁵
 - Pauschale für die Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
 - Anhang 4 ⁸⁶
 - Anhang 5 ⁸⁷
 - Beurteilung der Spendetauglichkeit, Ausschluss von der Spende, Testpflicht, durchzuführende Tests, Testanforderungen und Vorgehen bei reaktivem Testergebnis auf HIV, HBV und HCV
 - 1 Beurteilung der Spendetauglichkeit
 - 2 Ausschluss von der Spende
 - 3 Testpflicht
 - 4 Durchzuführende Tests
 - 5 Testanforderungen bei Geweben und Zellen
 - 6 Vorgehen bei reaktivem Testergebnis auf HIV, HBV und HCV
 - Anhang 6
 - Erforderliche Fachbereiche und betriebliche Voraussetzungen für die Transplantation von Organen
 - 1 Erforderliche Fachbereiche
 - 2 Betriebliche Voraussetzungen
 - Anhang 7
 - Änderung bisherigen Rechts