Verordnung über Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnu... (311.416)
INHALT
Verordnung über Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- Verordnung über Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- § 1 Gegenstand und Zweck
- § 2 Zuständigkeit des Regierungsrats
- § 3 Wirkung der Höchstzahl
- § 4 Ausnahmen von der Höchstzahl in der Zuständigkeit des Regierungsrats
- § 5 Fachgebiet ohne oder mit noch nicht erreichter Höchstzahl
- § 6 Zuständigkeit des Departements Gesundheit und Soziales
- § 7 Ausnahmen von der Höchstzahl in der Zuständigkeit des DGS
- § 8 Zulassungs- oder Bestätigungsverfahren
- § 9 Auskunfts- und Meldepflicht
- § 10 Folgen für die OKP-Zulassung und die OKP-Bestätigung bei erreichter
- § 11 Ersetzen von OKP-Zulassung und OKP-Bestätigung bei erreichter Höchst -
- § 12 Mutationen
- § 13 Praxisübernahme
- § 14 Inkrafttreten
- 31. Mai 2023 ( SAR 311.416 )
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