Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (0.353.13)
INHALT
Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
- Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
- Art. 1 Verpflichtung zur Auslieferung im vereinfachten Verfahren
- Art. 2 Einleitung des Verfahrens
- Art. 3 Pflicht zur Unterrichtung der Person
- Art. 4 Zustimmung zur Auslieferung
- Art. 5 Verzicht auf den Schutz des Grundsatzes der Spezialität
- Art. 6 Mitteilungen im Fall einer vorläufigen Verhaftung
- Art. 7 Mitteilung der Entscheidung
- Art. 8 Kommunikationsmittel
- Art. 9 Übergabe der auszuliefernden Person
- Art. 10 Zustimmung nach Ablauf der in Artikel 6 vorgesehenen Frist
- Art. 11 Durchlieferung
- Art. 12 Verhältnis zum Übereinkommen und zu anderen internationalen Übereinkünften
- Art. 13 Gütliche Einigung
- Art. 14 Unterzeichnung und Inkrafttreten
- Art. 15 Beitritt
- Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 17 Erklärungen und Vorbehalte
- Art. 18 Kündigung
- Art. 19 Notifikationen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 29. Juni 2023 ⁵
- Erklärungen
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