BäderFAugPrV SL 1998
INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Vom 25. Juni 1998
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Vom 25. Juni 1998
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Prüfungsausschuss
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung und Berufung
- § 3 Befangenheit
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 5 Geschäftsführung
- § 6 Verschwiegenheit
- Abschnitt II Vorbereitung der Prüfung
- § 7 Prüfungstermine
- § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in besonderen Fällen
- § 10 Anmeldung zur Prüfung
- § 11 Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt III Durchführung der Prüfung
- § 12 Prüfungsgegenstand
- § 13 Gliederung der Prüfung
- § 14 Prüfungsaufgaben
- § 15 Nichtöffentlichkeit
- § 16 Leitung und Aufsicht
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Rücktritt und Nichtteilnahme
- Abschnitt IV Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- § 20 Bewertung
- § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 22 Prüfungszeugnis
- § 23 Mitteilung über die nicht bestandene Prüfung; Rücknahme des Prüfungszeugnisses
- Abschnitt V Wiederholungsprüfung
- § 24 Wiederholungsprüfung
- Abschnitt VI Zwischenprüfung
- § 25 Zweck und Zeitpunkt
- § 26 Prüfungsgegenstand
- § 27 Durchführung
- § 28 Niederschrift über Prüfung und Ausbildungsstand
- § 29 Prüfungsbescheinigung
- Abschnitt VII Schlussbestimmungen
- § 30 Umschulung
- § 31 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 32 Prüfungsunterlagen
- § 33 In-Kraft-Treten
- Anlagen 1 bis 7
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