NachbG SL 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
- Gesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
 - Zweiter Abschnitt Nachbarwand
 - § 3 Grundsatz
 - § 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand
 - § 5 Tiefere Gründung
 - § 6 Anbau an die Nachbarwand
 - § 7 Anzeige des Anbaues
 - § 8 Vergütung
 - § 9 Unterhaltung der Nachbarwand
 - § 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude
 - § 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau
 - § 12 Erhöhen der Nachbarwand
 - § 13 Verstärken der Nachbarwand
 - § 14 Schadensersatz
 - Dritter Abschnitt Grenzwand
 - § 15 Errichten der Grenzwand
 - § 16 Anbau an eine Grenzwand
 - § 17 Anschluss bei zwei Grenzwänden
 - § 18 Unterfangen einer Grenzwand
 - § 19 Einseitige Grenzwand
 - § 19a Wärmedämmung
 - § 20 Über die Grenze gebaute Wand
 - Vierter Abschnitt Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
 - § 21 Inhalt und Umfang
 - § 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz
 - § 23 Nutzungsentschädigung
 - Fünfter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
 - § 24 Inhalt und Umfang
 - § 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz
 - § 26 Nutzungsentschädigung
 - Sechster Abschnitt Duldung von Leitungen
 - § 27 Duldungspflicht
 - § 28 Unterhaltung von Leitungen
 - § 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz
 - § 30 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen
 - § 31 Betretungsrecht
 - § 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
 - § 33 Nutzungsentschädigung
 - § 34 Anschluss an Fernheizungen
 - Siebenter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht
 - § 35 Inhalt und Umfang
 - § 36 Ausnahmen
 - § 37 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
 - Achter Abschnitt Wasserrechtliches Nachbarrecht
 - § 38 Wild abfließendes Wasser
 - § 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes
 - § 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz
 - Neunter Abschnitt Dachtraufe
 - § 41 Ableitung des Niederschlagswassers
 - § 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen
 - Zehnter Abschnitt Einfriedungen
 - § 43 Einfriedungspflicht
 - § 44 Kosten der Einfriedung
 - § 45 Anzeigepflicht
 - § 46 Grenzabstand von Einfriedungen
 - Elfter Abschnitt Bodenerhöhungen
 - § 47 Bodenerhöhungen
 - Zwölfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen
 - § 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
 - § 49 Grenzabstände für Hecken
 - § 50 Ausnahmen
 - § 51 Berechnung des Abstandes
 - § 52 Grenzabstände im Weinbau
 - § 53 Grenzabstände für Wald
 - § 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
 - § 55 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
 - § 56 Nachträgliche Grenzänderungen
 - Dreizehnter Abschnitt Verjährung
 - § 57 Verjährung
 - Vierzehnter Abschnitt Schlussbestimmungen
 - § 58 Übergangsvorschriften
 - §§ 59 und 60
 - § 61 In-Kraft-Treten