JAO
INHALT
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsordnung - JAO -) Vom 3. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 2004
- Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsordnung - JAO -) Vom 3. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Abschnitt
- § 1 Geltungsbereich
- II. Abschnitt Studium und erste juristische Prüfung
- § 2 Praktische Studienzeiten
- § 2a Leistungskontrollen während des Studiums
- § 3 Zulassungsgesuch
- § 4 Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung
- § 5 Gegenstand der Aufsichtsarbeiten
- § 6 Bearbeitung der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten
- § 7 Notenstufen und Punktzahlen der schriftlichen Arbeiten
- § 8 Ladung zur mündlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
- § 9 Vorstellung
- § 10 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 11 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 12 Notenstufen und Punktzahlen in der mündlichen Prüfung
- § 13 Prüfungsergebnis
- § 14 Niederschrift
- § 15 Einsicht in die Prüfungsakten
- § 15a Universitäre Prüfung
- III. Abschnitt Vorbereitungsdienst
- § 16 Zulassungsgesuch, Einstellungstermine
- § 16a Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
- § 17 Dienstaufsicht
- § 17a Einführungslehrgang
- § 18 Ausbildung in Strafsachen
- § 19 Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft
- § 20 Ausbildung beim Amtsgericht in Strafsachen
- § 21 Ausbildung bei einem Gericht in Zivilsachen erster Instanz
- § 21a Ausbildung bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit
- § 22 Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde
- § 23 Ausbildung bei einem Gericht der Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit
- § 24 Ausbildung bei einer Rechtsanwältin/beim Rechtsanwalt
- § 25 Ausbildung bei einer Wahlstation
- § 26 Überweisung in den nächsten Ausbildungsabschnitt
- § 27 Ausbildungsnachweise und Zeugnisse
- § 28 Arbeitsgemeinschaften
- § 28a
- § 29 Auswärtige Ausbildung
- IV. Abschnitt Zweite juristische Staatsprüfung
- § 30 Vorschlag zur Prüfung
- § 31 Zeitpunkt der Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung
- § 32 Vorstellung der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars
- § 32a
- § 33 Gegenstand der Aufsichtsarbeiten
- § 34 Notenstufen und Punktzahlen der schriftlichen Arbeiten
- § 35 Ladung zur mündlichen Prüfung, Vorstellung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
- § 36 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 37 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 38 Notenstufen und Punktzahlen in der mündlichen Prüfung
- § 39 Prüfungsergebnis
- § 40 Niederschrift
- § 41 Einsicht in die Prüfungsakten
- V. Abschnitt Besondere Vorschriften
- § 42 Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst
- § 42a Übergangsregelung
- § 43 Inkrafttreten
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