JAG
INHALT
Gesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
- Gesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Abschnitt Grundsatz
- § 1 Die juristische Ausbildung
- II. Abschnitt Landesprüfungsamt für Juristen
- § 2 Aufgabe
- § 3 Zusammensetzung
- § 4 Prüfungsausschüsse
- III. Abschnitt Studium und erste juristische Prüfung
- § 5 Ordnungsgemäßes Studium
- § 6 Universitäre Prüfungen
- § 6a Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung
- § 7 Praktische Studienzeiten
- § 8 Prüfungsfächer und staatliche Pflichtfachprüfung
- § 9 Voraussetzungen der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, Rücktritt
- § 10 Aufbau der staatlichen Pflichtfachprüfung
- § 11 Gegenstand und Bewertung der Aufsichtsarbeiten
- § 12 Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
- § 13 Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 14 Prüfungsergebnis
- § 15 Versäumnis
- § 16 Verhinderung
- § 17 Mängel der schriftlichen oder der mündlichen Prüfung
- § 18 Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche
- § 18a Widerspruchsverfahren
- § 19 Erstmalige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung nach einem Studium von höchstens acht Semestern
- § 20 Wiederholung der Prüfung
- § 20a Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
- IV. Abschnitt Vorbereitungsdienst
- § 21 Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
- § 22 Unterhaltsbeihilfe und rechtliche Stellung der Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare
- § 23 Zweck des Vorbereitungsdienstes
- § 24 Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
- § 24a Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
- § 25 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
- V. Abschnitt Zweite juristische Staatsprüfung
- § 26 Aufbau der Prüfung
- § 27 Gegenstand der schriftlichen Prüfung
- § 28 Bewertung der Aufsichtsarbeiten, Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
- § 29 Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 30 Prüfungsergebnis
- § 31 Versäumnis, Verhinderung, Mängel der schriftlichen oder mündlichen Prüfung
- § 32 Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche
- § 32a Widerspruchsverfahren
- § 33 Wiederholung der Prüfung
- § 33a Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
- § 34 Zweite Wiederholung der Prüfung
- § 35 Wirkungen der Prüfung
- VI. Abschnitt Schlussvorschriften
- § 36 Ermächtigungen
- § 37 Inkrafttreten und Übergangsregelung
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