AGSGB XII
INHALT
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 8. März 2005
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 8. März 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Träger der Sozialhilfe
- § 2 Sachliche Zuständigkeit
- § 2a Örtliche Zuständigkeit
- § 3 Heranziehung von Gemeinden durch die örtlichen Träger
- § 4 Heranziehung örtlicher Träger und von Gemeinden durch den überörtlichen Träger
- § 5 Kostenträger
- § 6 Fachaufsicht bei Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 6a Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 6b Weiterleitung der Erstattungszahlungen des Bundes für gewährte Barbeträge
- § 7 Zuständige Behörden
- § 8 Erhöhung der Einkommensgrenze
- § 9 Belastungsausgleich für die örtlichen Träger der Sozialhilfe
- § 10 Kostenbeteiligung bei Unterbringung nach § 2 Abs. 2 Nr. 6
- § 11 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
- § 12 Vorläufige Hilfeleistung
- § 13 Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe
- § 14 Beteiligung sozial erfahrener Personen
- § 15 Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege
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