SPolG
INHALT
Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
- Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Das Recht der Polizei
- Erster Abschnitt Aufgaben und allgemeine Vorschriften
- § 1 Begriff und Aufgaben
- § 2 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 3 Ermessen, Wahl der Mittel
- § 4 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 5 Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen
- § 6 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- § 7 Einschränkung von Grundrechten
- Zweiter Abschnitt Befugnisse
- Erster Unterabschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse
- § 8 Allgemeine Befugnisse
- § 9 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 9a Lagebildabhängige Kontrollen, Gezielte Kontrollen nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem
- § 10 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 10a Identitätsfeststellung durch DNA-Analyse
- § 11 Befragung, Vorladung
- § 12 Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot, Kontaktverbot, Aufenthaltsgebot
- § 13 Gewahrsam
- § 14 Richterliche Entscheidung
- § 15 Rechte bei Freiheitsentziehung
- § 16 Dauer der Freiheitsentziehung
- § 17 Durchsuchen von Personen
- § 17a Untersuchen von Personen
- § 18 Durchsuchen von Sachen
- § 19 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- § 20 Verfahren beim Durchsuchen von Wohnungen
- § 21 Sicherstellung
- § 22 Verwahrung
- § 23 Verwertung, Vernichtung
- § 24 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
- § 25 Grundsätze polizeilicher Verarbeitung personenbezogener Daten
- §§ 26 - 40
- Dritter Abschnitt Vollzugshilfe
- § 41 Vollzugshilfe
- § 42 Verfahren
- § 43 Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
- Vierter Abschnitt Zwang
- Erster Unterabschnitt Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
- § 44 Zulässigkeit des Verwaltungszwanges
- § 45 Zwangsmittel
- § 46 Ersatzvornahme
- § 47 Zwangsgeld
- § 48 Ersatzzwangshaft
- § 49 Unmittelbarer Zwang
- § 50 Androhung der Zwangsmittel
- Zweiter Unterabschnitt Ausübung unmittelbaren Zwanges
- § 51 Rechtliche Grundlagen
- § 52 Handeln auf Anordnung
- § 53 Hilfeleistung für Verletzte
- § 54 Androhung unmittelbaren Zwanges
- § 55 Fesselung von Personen
- § 56 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
- § 57 Schusswaffengebrauch gegen Personen
- § 58 Sprengmittel
- Fünfter Abschnitt Polizeiverordnungen
- § 59 Ermächtigung
- § 59a Polizeiverordnungen Hunde
- § 60 Zuständigkeit
- § 61 Inhalt
- § 62 Formerfordernisse
- § 63 Ordnungswidrigkeiten
- § 64 Vorlagepflicht
- § 65 Verkündung
- § 66 Geltungsdauer
- § 67 Wirkung von Gebietsänderungen
- Sechster Abschnitt Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
- § 68 Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände
- § 69 Inhalt, Art und Umfang des Schadensausgleichs
- § 70 Ansprüche mittelbar Geschädigter
- § 71 Verjährung des Ausgleichsanspruchs
- § 72 Ausgleichspflichtige, Ausgleichspflichtiger, Erstattungsansprüche
- § 73 Rückgriff gegen die Verantwortliche oder den Verantwortlichen
- § 74 Rechtsweg
- Zweiter Teil Organisation und Zuständigkeit
- Erster Abschnitt Aufbau und Zuständigkeit der Polizeiverwaltungsbehörden
- § 75 Polizeiverwaltungsbehörden
- § 76 Allgemeine Polizeiverwaltungsbehörden
- § 77 Aufsichtsbehörden
- § 78 Ausübung der Aufsicht
- § 79 Bedienstete der Polizeiverwaltungsbehörden
- § 80 Sachliche Zuständigkeit
- § 81 Örtliche Zuständigkeit
- Zweiter Abschnitt Aufbau und Zuständigkeit der Vollzugspolizei
- § 82 Allgemeine Gliederung
- § 83 Dienst- und Fachaufsicht
- § 84 Hilfspolizei
- § 85 Sachliche Zuständigkeit
- § 86 Örtliche Zuständigkeit
- § 87 Ausweispflicht
- § 88 Amtshandlungen von nichtsaarländischen Vollzugsbediensteten im Saarland
- § 89 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb des Saarlandes
- Dritter Teil Kosten
- § 90 Kostenersatz
- Vierter Teil Inkrafttreten
- § 91 Inkrafttreten
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