SPolDVG
INHALT
Saarländisches Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) Vom 6. Oktober 2020
- Saarländisches Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) Vom 6. Oktober 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Allgemeine Grundsätze
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- 2. Abschnitt Datenschutzkontrolle
- § 4 Aufsichtsbehörde
- § 5 Aufgaben der Aufsichtsbehörde
- § 6 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 7 Gegenseitige Amtshilfe
- § 8 Datenschutzbeauftragte
- 3. Abschnitt Rechte der betroffenen Person
- § 9 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
- § 10 Benachrichtigung der betroffenen Person
- § 11 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 12 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 13 Anrufung der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz
- § 14 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz oder bei deren oder dessen Untätigkeit
- § 15 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- § 16 Schadensersatz
- Zweiter Teil Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 17 Kategorien betroffener Personen
- § 18 Erhebung personenbezogener Daten
- § 19 Einwilligung
- § 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 21 Speicherung, Veränderung und Verwendung personenbezogener Daten
- § 22 Kennzeichnung
- § 23 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung, Datenverarbeitung zu anderen Zwecken
- § 24 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
- § 25 Automatisierte Einzelentscheidung
- § 26 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 27 Protokolldaten
- Dritter Teil Besondere Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 28 Abgleich personenbezogener Daten, Zuverlässigkeitsüberprüfung
- § 29 Besondere Formen des Abgleichs personenbezogener Daten
- § 30 Verarbeitung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
- § 31 Besondere Formen der Erhebung personenbezogener Daten
- § 32 Offene Bild- und Tonaufzeichnungen
- § 33 Erhebung und Speicherung von Anrufen und des Sprechfunks
- § 34 Erhebung personenbezogener Daten in oder aus Wohnungen
- § 35 Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation
- § 36 Erhebung von Telekommunikationsdaten und Nutzungsdaten von Telemedien
- § 37 Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen
- § 38 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 39 Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung
- § 40 Polizeiliche Beobachtung
- § 41 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
- § 42 Protokollierung verdeckter oder eingriffsintensiver Maßnahmen
- Vierter Teil Übermittlung personenbezogener Daten
- 1. Abschnitt Allgemeine Regelungen
- § 43 Allgemeine Regeln der Übermittlung personenbezogener Daten
- § 44 Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Polizeibehörden
- § 45 Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden, öffentliche oder sonstige Stellen
- § 46 Automatisiertes Abrufverfahren und Datenverbund
- 2. Abschnitt Grenzüberschreitender Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union
- § 47 Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt worden sind
- § 48 Datenübermittlung an Polizeibehörden und öffentliche Stellen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten
- 3. Abschnitt Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
- § 49 Allgemeine Voraussetzungen
- § 50 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
- § 51 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
- § 52 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
- Fünfter Teil Besondere Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Auftragsverarbeitung
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 53 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 54 Gemeinsam Verantwortliche
- § 55 Durchführung einer Datenschutz- Folgenabschätzung
- § 56 Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz
- 2. Abschnitt Auftragsverarbeitung
- § 57 Auftragsverarbeitung
- 3. Abschnitt Sicherheit und Schutz personenbezogener Daten
- § 58 Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 59 Anhörung der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz
- § 60 Freigabe
- § 61 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 62 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz
- § 63 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 64 Vertrauliche Meldung von Verstößen
- Sechster Teil Schlussvorschriften
- § 65 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- § 66 Berichtspflichten der Landesregierung
- § 67 Inkrafttreten
Feedback