GOS-VO 
                
                
            INHALT
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
- Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich
 - § 1 Schulen des Geltungsbereichs
 - Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
 - § 2 Grundlagen und Zielsetzungen
 - § 3 Gesamtqualifikation als Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
 - § 4 Gliederung der Oberstufe
 - § 5 Verweildauer in der Oberstufe
 - § 6 Unterrichtung der Schüler/Schülerinnen über die Regelungen für die Oberstufe und die Abiturprüfung
 - Abschnitt III Einführungsphase
 - § 7 Voraussetzungen für den Eintritt in die Einführungsphase; verkürzter Durchgang durch die Einführungsphase, Schulwechsel im Verlauf der gymnasialen Oberstufe
 - § 8 Zielsetzung und Gestaltung der Einführungsphase
 - § 9 Stundentafel
 - Abschnitt IV Hauptphase
 - a) Zulassung zur Hauptphase
 - § 10 Voraussetzungen für die Zulassung
 - § 11 Nichtzulassung, Wiederholung der Einführungsphase
 - b) Gestaltung der Hauptphase
 - § 12 Kurssystem
 - § 13 Leistungskurse
 - § 14 Grundkurse
 - § 15 Seminarfach, besondere Lernleistung
 - § 16 Kursangebot, Kursfrequenzen; Kooperation von Schulen
 - c) Fächerwahl, Teilnahme am Unterricht
 - § 17 Pflichtfächer und Fächerwahl
 - § 18 Verfahren zur Wahl der Fächer
 - § 19 Teilnahme am Unterricht
 - d) Wiederholung in der Hauptphase
 - § 20 Freiwilliges Zurücktreten
 - § 21 Wiederholung von Kursen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung und bei Nichtbestehen der Abiturprüfung
 - e) Zuständigkeiten in der Hauptphase
 - § 22 Tutor/Tutorin
 - § 23 Konferenzen
 - Abschnitt V Leistungsfeststellung in der Einführungs- und Hauptphase, Notensystem, Zeugnisse
 - § 24 Leistungsnachweise
 - § 25 Notensystem
 - § 26 Zeugnisse
 - Abschnitt VI Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe
 - § 27 Schulischer Teil der Fachhochschulreife
 - Abschnitt VII Abiturprüfung
 - a) Allgemeine Bestimmungen
 - § 28 Zweck und Umfang der Prüfung
 - § 29 Gliederung, Ort und Zeit der Prüfung
 - § 30 Teilnahme an der Prüfung; Nachteilsausgleich
 - § 31 Abiturprüfungskommission
 - § 32 Prüfungsfachausschüsse
 - § 33 Einsendung von Prüfungsunterlagen
 - § 34 Wahl der Prüfungsfächer, Meldung zur Prüfung
 - § 35 Zulassungsvoraussetzungen, Qualifikation im Kursbereich
 - § 36 Entscheidung über die Zulassung
 - b) Schriftliche Prüfung, fach-/sportpraktische Prüfung
 - § 37 Gegenstand und Umfang der schriftlichen Prüfung und der fach-/sportpraktischen Prüfung
 - § 38 Bearbeitungszeit, Prüfungsaufgaben
 - § 39 Auswahl der Prüfungsaufgaben
 - § 40 Durchführung der schriftlichen Prüfung
 - § 41 Beurteilung der Prüfungsarbeiten, Beurteilung der Prüfung in Sport
 - § 42 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und ggfls. des fach-/sportpraktischen Prüfungsteils
 - c) Mündliche Prüfung
 - § 43 Beantragung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung
 - § 44 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 45 Entscheidung über die Zulassung
 - § 46 Fächer der mündlichen Prüfung
 - § 47 Äußere Vorbereitung der mündlichen Prüfung
 - § 48 Vorberatung zur Eröffnung der mündlichen Prüfung
 - § 49 Durchführung der mündlichen Prüfung
 - d) Abschluss der Prüfung
 - § 50 Festsetzung der Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern
 - § 51 Qualifikation im Abiturbereich
 - e) Gesamtqualifikation, Durchschnittsnote, Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
 - § 52 Gesamtqualifikation
 - § 53 Bekanntgabe der Entscheidungen
 - § 54 Zeugnis
 - f) Besondere Bestimmungen
 - § 55 Wiederholung der Prüfung
 - § 56 Täuschungsversuche, Verstöße gegen die Ordnung, Leistungsverweigerung
 - § 57 Verschwiegenheit
 - Abschnitt VIII Teilnahme von Externen an der Abiturprüfung
 - § 58 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 59 Zulassungsverfahren
 - § 60 Gegenstand und Umfang der Prüfung
 - § 61 Durchführung des ersten Prüfungsteils
 - § 62 Feststellung des Ergebnisses des ersten Prüfungsteils, Zulassung zum zweiten Prüfungsteil
 - § 63 Durchführung des zweiten Prüfungsteils, Feststellung des Ergebnisses
 - § 64 Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung, Feststellung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote, Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife, Zeugnis
 - § 65 Latinum und Graecum bei der Teilnahme von Externen an der Abiturprüfung
 - § 66 Wiederholung der Prüfung
 - Abschnitt IX Latinum und Graecum
 - a) Nachweis und Voraussetzungen
 - § 67 Nachweis
 - § 68 Großes Latinum
 - § 69 Latinum
 - § 70 Graecum
 - b) Ergänzungsprüfung
 - § 71 Zeitpunkt
 - § 72 Prüfungskommission
 - § 73 Meldung zur Prüfung, Zulassung zur schriftlichen Prüfung
 - § 74 Durchführung der schriftlichen Prüfung
 - § 75 Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Zulassung zur mündlichen Prüfung
 - § 76 Durchführung der mündlichen Prüfung
 - § 77 Festsetzung der Endnote, Voraussetzungen für das Bestehen
 - § 78 Zeugnis
 - § 79 Besondere Bestimmungen
 - § 80 Wiederholung der Prüfung
 - Abschnitt X Übertritt von Schülern/Schülerinnen aus anderen Ländern, Schüleraustausch
 - § 81 Übertritt von Schülern/Schülerinnen aus anderen Ländern
 - § 82 Schüleraustausch
 - Abschnitt XI Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 82a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 83 Inkrafttreten, Übergangsregelung
 - § 84 Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 9a
 - Anlage 9b
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 12
 - Anlage 13
 - Anlage 14
 - Anlage 15