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INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Vom 22. Oktober 2008
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Vom 22. Oktober 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Geltungsbereich
- § 1 Betroffene Personen
- Abschnitt 2 Ausbildung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 Ziel der Ausbildung
- § 4 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 5 Ausbildungsleiter/in, Ausbilder/in
- § 6 Dauer, Verlängerung, Verkürzung
- § 7 Leistungsnachweise
- § 8 Bewertung der Leistungen
- Unterabschnitt 2 Praktische Unterweisungen
- § 9 Unterweisungsinhalte
- § 10 Befähigungsberichte
- § 11 Schriftliche Arbeiten/Berichtsheft
- Unterabschnitt 3 Theoretischer Unterricht
- § 12 Unterrichtsinhalte
- § 13 Leistungsnachweise im Rahmen des -theoretischen Unterrichts
- Unterabschnitt 4 Abschlussprüfung
- § 14 Allgemeines
- § 15 Prüfungsausschuss
- § 16 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 17 Entscheidung über die Zulassung
- § 18 Gliederung der Prüfung
- § 19 Prüfungsaufgaben
- § 20 Ausschluss der Öffentlichkeit
- § 21 Leitung und Aufsicht, Prüfungsniederschrift
- § 22 Rücktritt, Nichtteilnahme, Täuschungsversuche, Verstöße gegen die Ordnung
- § 23 Prüfungsergebnis
- § 24 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 25 Prüfungszeugnis
- § 26 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
- § 27 Ausbildungs- und Prüfungsakten
- § 28 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Abschnitt 3 Fortbildung und Schlussbestimmung
- § 29 Fortbildung
- § 30 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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