KWO 
                
                
            INHALT
Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
- Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Wahlen zu den Gemeinderäten
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Wahlbereiche, Wahlbezirke
 - § 2 Wahlbekanntmachung
 - Zweiter Abschnitt Wahlorgane
 - § 3 Gemeindewahlausschuss, Wahlbeschwerdeausschuss
 - § 4 Wahlvorsteherin, Wahlvorsteher und Wahlvorstand
 - § 4a Briefwahlvorsteherin, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
 - § 5 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern
 - Dritter Abschnitt Wählerverzeichnis und Wahlschein
 - § 6 Wählerverzeichnis
 - § 7 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 8 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 9 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 10 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
 - § 11 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 12 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - § 13 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
 - § 14 Wahlscheinanträge
 - § 15 Erteilung von Wahlscheinen, Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 16 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - Vierter Abschnitt Wahlvorschläge
 - § 17 Unterstützungsverzeichnis
 - § 18 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 19 Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 20 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 21 Änderung von Wahlvorschlägen
 - § 22 Mängelbeseitigung
 - § 23 Zulassung der Wahlvorschläge
 - § 24 Verbindung von Wahlvorschlägen
 - § 25 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
 - Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
 - § 26 Ausstattung des Wahlvorstands
 - § 27 Kennzeichnung der Wahlberechtigten mit Wahlscheinen in dem Wählerverzeichnis
 - § 28 Auswahl der Wahlräume
 - § 29 Ausstattung der Wahlräume
 - § 30 Wahlurnen
 - § 31 Eröffnung der Wahlhandlung, Öffentlichkeit der Wahl und Ordnung im Wahlraum
 - § 32 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
 - § 33 Stimmabgabe bei Verhältniswahl
 - § 34 Stimmabgabe bei Mehrheitswahl
 - § 35
 - § 36 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheins
 - § 37 Briefwahl
 - § 38 Schluss der Wahlhandlung
 - § 39 Wahl in Sonderwahlbezirken
 - § 40 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- und Pflegeheimen
 - § 41 Stimmabgabe in Klöstern
 - § 42 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
 - § 43 Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderungen
 - Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 44 Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 45 Zählung der Wählerinnen und Wähler
 - § 46 Zählung der Stimmen bei Verhältniswahl
 - § 47 Ermittlung des Wahlergebnisses bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen
 - § 48 Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl
 - § 49 Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses in den Wahlbezirken
 - § 50 Wahlniederschrift
 - § 50a Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Wahlbezirks
 - § 50b Gesonderte Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 51 Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
 - § 52 Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 53 Verteilung der Gemeinderatssitze
 - § 54 Verteilung der Gemeinderatssitze bei Verhältniswahl
 - § 55 Verteilung der Gemeinderatssitze bei Mehrheitswahl
 - § 56 Benachrichtigung der Gewählten
 - § 57 Ersatzleute
 - § 58 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - Siebter Abschnitt Wahlanfechtung, Wiederholungswahl
 - § 59 Wahlanfechtung
 - § 60 Wiederholungswahl
 - Achter Abschnitt Sonstige Vorschriften
 - § 61a Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
 - § 61b Versicherungen an Eides statt
 - § 62a Sicherung von Wahlunterlagen
 - § 62b Aufbewahrung und Vernichtung von Wahlunterlagen
 - Zweiter Teil Wahlen zu den Ortsräten und Bezirksräten
 - § 63 Allgemeines
 - § 64 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 65 Wahlbezirk, Wahlraum, Wahlvorstand
 - § 66 Wahlbekanntmachung
 - § 67 Wählerverzeichnis
 - § 68 Wahlschein
 - § 69 Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen
 - § 70 Stimmzettel und Wahlurnen
 - § 71 Stimmabgabe
 - § 72 Zählung der Wählerinnen und Wähler
 - § 73 Zählung der Stimmen
 - § 74 Feststellung des vorläufigen Ergebnisses in den Wahlbezirken, Wahlniederschrift
 - § 75 Feststellung des vorläufigen Ergebnisses in den Gemeindebezirken oder Stadtbezirken
 - § 76 Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses, Verteilung der Sitze, Ersatzleute
 - § 77 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - Dritter Teil Wahlen zu den Kreistagen
 - § 78 Allgemeines
 - § 79 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 80 Benachrichtigung der Gewählten
 - § 81 Wahlbezirk, Wahlraum, Wahlvorstand
 - § 82 Wahlbekanntmachung
 - § 83 Wählerverzeichnis
 - § 84 Wahlschein
 - § 85 Wahlvorschläge
 - § 86 Stimmzettel und Wahlurnen
 - § 87 Stimmabgabe
 - § 88 Zählung der Wählerinnen und Wähler
 - § 89 Zählung der Stimmen
 - § 90 Feststellung des vorläufigen Ergebnisses in den Wahlbezirken, Wahlniederschrift
 - § 91 Feststellung des vorläufigen Ergebnisses in den Gemeinden
 - § 92 Feststellung des vorläufigen Ergebnisses für den Landkreis
 - § 93 Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den Gemeinden
 - § 94 Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses, Verteilung der Sitze, Ersatzleute
 - § 95 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 96 Aufbewahrung von Wahlakten
 - § 97
 - Vierter Teil Wahl zur Regionalversammlung
 - § 98 Allgemeines
 - § 99
 - Fünfter Teil Wahl und Abwahl der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen, Landräte und der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektors
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 100 Allgemeines
 - § 101 Wahlleiterin, Wahlleiter
 - Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl, Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 102 Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Bekanntmachung
 - § 103 Wahlschein, Briefwahl
 - § 104 Wahlvorschläge
 - § 105 Stimmzettel
 - § 106 Stimmabgabe
 - § 107 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, öffentliche Bekanntmachung
 - Dritter Abschnitt Stichwahl
 - § 108 Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlschein
 - § 109 Stimmzettel
 - § 110 Ergebnis der Stichwahl
 - Vierter Abschnitt Nachwahl, Wiederholungswahl
 - § 111 Nachwahl
 - § 112 Wiederholungswahl
 - Fünfter Abschnitt Abwahl
 - § 113 Abwahlorgane
 - § 114 Vorbereitung der Abwahl
 - § 115 Stimmzettel
 - § 116 Feststellung des Abwahlergebnisses
 - Sechster Teil Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
 - § 117 Unterstützungsblätter
 - § 118 Stimmzettel
 - § 119 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides
 - Siebter Teil Gleichzeitige Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
 - § 120 Grundsatz
 - § 121 Wahlbezirke, Wahlorgane
 - § 122 Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Wahlscheinantrag
 - § 123 Wahlraum, Wahlurne
 - § 124 Bekanntmachungen
 - § 125 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
 - Achter Teil Schlussbestimmungen
 - § 126 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 7a
 - Anlage 7b
 - Anlage 7c
 - Anlage 7d
 - Anlage 7e
 - Anlage 7f
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 11a
 - Anlage 11b
 - Anlage 12
 - Anlage 12a
 - Anlage 13
 - Anlage 14
 - Anlage 14a
 - Anlage 15
 - Anlage 16
 - Anlage 17
 - Anlage 18
 - Anlage 19
 - Anlage 20
 - Anlage 21
 - Anlage 22
 - Anlage 23
 - Anlage 24