ZVO-GS 
                
                
            INHALT
Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS) Vom 29. Juni 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
- Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS) Vom 29. Juni 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Geltungsbereich
 - § 1
 - Zweiter Abschnitt Zeugnisse
 - § 2 Begriff des Zeugnisses
 - § 3 Arten und Inhalt der Zeugnisse
 - § 4 Zeugnisausgabe und Übermittlung der Zeugnisse an die Erziehungsberechtigten, Möglichkeit ergänzender Erläuterungen
 - § 5 Zeugnisnoten
 - § 6 Festsetzung von Zeugnisnoten, Erstellung des Berichts
 - § 7 Bewertung von Sozialverhalten und Lern- und Arbeitsverhalten
 - § 8 Zeugnisausstellung
 - Dritter Abschnitt Versetzungen
 - § 9 Allgemeine Grundsätze zur Versetzung
 - § 10 Besondere Grundsätze zur Versetzung
 - § 11 Berücksichtigung besonderer Umstände
 - § 12 Nichtversetzung
 - § 13 Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei gefährdeter Versetzung in den Klassenstufen 3 und 4
 - Vierter Abschnitt Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer
 - § 13a Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer; Verfahren am Ende der Klassenstufe 1
 - Fünfter Abschnitt Überspringen, Zurücktreten
 - § 14 Überspringen einer Klassenstufe
 - § 15 Freiwilliges Zurücktreten
 - Sechster Abschnitt Übergang nach der Klassenstufe 4
 - § 16
 - Siebter Abschnitt Abstimmungsverfahren der Klassenkonferenz
 - § 17
 - Achter Abschnitt Schlussvorschriften
 - § 17a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 18
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 4a
 - Anlage 5
 - Anlage 5.2
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9