ZVO-GS
INHALT
Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS) Vom 29. Juni 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
- Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS) Vom 29. Juni 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Geltungsbereich
- § 1
- Zweiter Abschnitt Zeugnisse
- § 2 Begriff des Zeugnisses
- § 3 Arten und Inhalt der Zeugnisse
- § 4 Zeugnisausgabe und Übermittlung der Zeugnisse an die Erziehungsberechtigten, Möglichkeit ergänzender Erläuterungen
- § 5 Zeugnisnoten
- § 6 Festsetzung von Zeugnisnoten, Erstellung des Berichts
- § 7 Bewertung von Sozialverhalten und Lern- und Arbeitsverhalten
- § 8 Zeugnisausstellung
- Dritter Abschnitt Versetzungen
- § 9 Allgemeine Grundsätze zur Versetzung
- § 10 Besondere Grundsätze zur Versetzung
- § 11 Berücksichtigung besonderer Umstände
- § 12 Nichtversetzung
- § 13 Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei gefährdeter Versetzung in den Klassenstufen 3 und 4
- Vierter Abschnitt Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer
- § 13a Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer; Verfahren am Ende der Klassenstufe 1
- Fünfter Abschnitt Überspringen, Zurücktreten
- § 14 Überspringen einer Klassenstufe
- § 15 Freiwilliges Zurücktreten
- Sechster Abschnitt Übergang nach der Klassenstufe 4
- § 16
- Siebter Abschnitt Abstimmungsverfahren der Klassenkonferenz
- § 17
- Achter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 17a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 18
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 4a
- Anlage 5
- Anlage 5.2
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
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