LGG
INHALT
Landesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996
- Landesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Gesetzesziel und allgemeine Grundsätze
- § 2 Geltungsbereich
- § 2a Geltungsbereich bei wirtschaftlicher Beteiligung des Landes, der Gemeinden, der Landkreise oder des Regionalverbandes Saarbrücken
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Benachteiligungsverbote
- § 5 Anrechnungszeiten
- Abschnitt 2 Personalplanung zur Frauenförderung
- § 6 Statistische Erhebung; Verordnungsermächtigung
- § 7 Grundsätze eines Frauenförderplans
- § 8 Inkraftsetzen des Frauenförderplans
- § 9 Berichtspflicht
- Abschnitt 3 Stellenausschreibung, Auswahlverfahren
- § 10 Stellenausschreibung
- § 11 Vorstellungsgespräche
- § 12 Auswahlentscheidungen
- § 13 Einstellungen, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
- § 14 Umkehr der Beweislast
- Abschnitt 4 Berufliche Qualifizierung
- § 15 Berufliche Fort- und Weiterbildung
- Abschnitt 5 Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
- § 16 Familiengerechte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen
- § 17 Teilzeitarbeit; Telearbeit
- § 18 Beurlaubung ohne Dienstbezüge
- § 19 Hinweispflicht
- Abschnitt 6 Maßnahmen zur Vorbeugung und Vorgehensweise gegen sexuelle Belästigung
- § 20 Sexuelle Belästigung
- Abschnitt 7 Frauenbeauftragte
- § 21 Frauenbeauftragte
- § 22 Wahl und Stellung der Frauenbeauftragten; Verordnungsermächtigung
- § 22a Gesamtfrauenbeauftragte
- § 22b Gemeinsame Frauenbeauftragte der Schulformen
- § 23 Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten
- § 24 Widerspruchs- und Schlichtungsverfahren
- § 24a Gerichtliches Verfahren
- § 25 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- § 26
- Abschnitt 8 Sonstige Regelungen
- § 27 Auftragsvergabe und staatliche Leistungen
- § 28 Sprache
- § 29 Gremien; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 30 Übergangsvorschriften
- § 31 Inkrafttreten
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