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INHALT
Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 24. Januar 2020
- Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 24. Januar 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zuständigkeiten
- § 3 Inhalt und Art der Qualifizierungsmaßnahmen nach § 25 Nummer 2 der Saarländischen Laufbahnverordnung (Direkteinstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes)
- § 4 Inhalt des Qualifizierungsplanes
- § 5 Geltung der Regelungen der Prüfungsordnungen
- § 6 Beendigung der Qualifizierungsmaßnahmen
- § 7 Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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