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            INHALT
Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
- Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
 - § 3 Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife nach dem Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule
 - § 4 Erwerb der Fachhochschulreife, Zeugnis über die Fachhochschulreife
 - § 5 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2