AO-BS
INHALT
Verordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) Vom 4. August 2022
- Verordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) Vom 4. August 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich
- § 1 Betroffene Schulen
- § 2 Schultypen
- Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
- § 3 Ziel der Berufsschule
- § 4 Zusammenarbeit mit den an der Berufsausbildung Beteiligten
- § 5 Struktur und Gliederung der Berufsschule
- § 6 Dauer der Bildungsgänge
- § 7 Stundentafeln, Fächer, Lernfeldunterricht, ergänzendes Unterrichtsangebot des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule
- § 7a Stundentafel, Fächer, Bereiche im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
- § 7b Stundentafeln, Fächer, Lernbereiche des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule
- § 8 Organisation und Umfang des Unterrichts
- § 9 Aufnahmevoraussetzungen
- Abschnitt III Zeugnisse
- § 10 Zeugnisarten, Zeugnisausstellung
- § 11 Zeugnisnoten
- § 12 Sonstige Zeugniseintragungen
- § 13 Festsetzung der Zeugnisnoten
- § 14 Besondere Form der Leistungsmessung im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
- § 15 Ausgabe von Zeugnissen zum Ende eines Schulhalbjahres sowie von Halbjahres- und Jahreszeugnissen
- § 16 Aushändigung und Übermittlung der Zeugnisse
- Abschnitt IV Leistungsanforderungen in den Fachklassen
- § 17 Erfüllung der Leistungsanforderungen
- § 18 Benachrichtigung bei unzureichendem Leistungsstand im Fall des § 7b
- Abschnitt V Abschlüsse und Berechtigungen
- § 19 Berufsschulabschluss
- § 20 Berufsschulabschluss nach Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
- § 21 Abschluss des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule, Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen
- § 22 Benachrichtigung bei gefährdetem Abschluss des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
- Abschnitt VI Schlussbestimmungen
- § 23 Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 25 Übergangsvorschrift
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
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