SBeamtVG
INHALT
Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) Vom 13. Oktober 2021
- Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) Vom 13. Oktober 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 7 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 8 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 9 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 11 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 12 Sonstige Zeiten
- § 13 Ausbildungszeiten
- § 14 Zeiten vor dem 3. Oktober 1990
- § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 16 Höhe des Ruhegehalts
- § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung
- § 19 Allgemeines
- § 20 Bezüge für den Sterbemonat
- § 21 Sterbegeld
- § 22 Witwen- oder Witwergeld
- § 23 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
- § 24 Witwen- oder Witwerabfindung
- § 25 Unterhaltsbeitrag für nicht witwen- oder witwergeldberechtigte Witwen oder Witwerund frühere Ehefrauen oder Ehemänner
- § 26 Waisengeld
- § 27 Höhe des Waisengeldes
- § 28 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 29 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 30 Beginn der Zahlungen
- Abschnitt IV Korrekturfaktoren
- § 31 Korrekturfaktoren aus Anlass der Integration der jährlichen Sonderzahlung in die Grundgehaltstabellen
- Abschnitt V Unfallfürsorge
- § 32 Allgemeines
- § 33 Dienstunfall
- § 34 Einsatzversorgung
- § 35 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 36 Heilverfahren
- § 37 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- § 38 Unfallausgleich
- § 39 Unfallruhegehalt
- § 40 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 41 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte und frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
- § 42 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 43 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 44 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 45 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 46 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 47 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 48 Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 49 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 50 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 51 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich
- § 52 Übergangsgeld
- § 53 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
- § 54 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Abschnitt VII Familienbezogene Leistungen
- § 55 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag
- § 56 Kindererziehungszuschlag
- § 57 Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 58 Kinderzuschlag zum Witwen- oder Witwergeld
- § 59 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 60 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Abschnitt VIII Gemeinsame Vorschriften
- § 61 Zahlung der Versorgungsbezüge
- § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
- § 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld
- § 69 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
- § 74 Anzeigepflicht
- § 75 Anwendungsbereich
- Abschnitt IX Sondervorschriften
- § 76 Bezüge bei Verschollenheit
- § 77 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- § 78 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- § 79 Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
- Abschnitt X Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 80 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
- § 81 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie Personal an Hochschulen
- § 82 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- Abschnitt XI Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 83 Allgemeine Anpassung
- Abschnitt XII Versorgungsauskunft
- § 84 Versorgungsauskunft
- Abschnitt XIII Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln
- § 85 Dienstherrenwechsel
- § 86 Versorgungslastenteilung
- § 87 Abfindung
- § 88 Berechnungsgrundlagen
- § 89 Weitere Zahlungsansprüche
- § 90 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten
- § 91 Laufende Erstattungen
- § 92 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung
- § 93 Versorgungslastenteilung im Falle eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach § 86
- § 94 Versorgungslastenteilung im Falle eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
- Abschnitt XIV Übergangsvorschriften
- § 95 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 96 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
- § 97 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Januar 2022 vorhandene Beamtinnen und Beamte
- § 98 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 99 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren
- § 100 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
- § 101 Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 102 Übergangsregelung zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Abschnitt XV Schlussvorschriften
- § 103 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
- § 104 Weitergeltung von Vorschriften
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