SiÜpG SL 2021
INHALT
Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
- Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 11 Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Dritter Abschnitt Verfahren
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
- § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
- § 21 Übermittlung und Zweckbindung
- § 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nicht öffentlichen Bereich
- § 24 Anwendungsbereich
- § 25 Zuständigkeit
- § 26 Sicherheitserklärung
- § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 28 Aktualisierung
- § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 30 Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle
- § 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
- § 32 Reisebeschränkungen
- § 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 34 Verordnungsermächtigung
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Anwendung des Saarländischen Datenschutzgesetzes und Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes
- § 37 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 38 Einschränkung von Grundrechten
- § 39 Übergangsregelung
- § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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