TbVO M-V
INHALT
Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Tiefbohrverordnung - TbVO M-V) Vom 15. November 2011
- Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Tiefbohrverordnung - TbVO M-V) Vom 15. November 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
- § 3 Anzeige besonderer Ereignisse
- § 4 Schriftliche Anweisungen
- § 5 Prüfungen
- § 6 Sachverständige
- § 7 Verhalten im Betrieb
- § 8 Fremdsprachige Beschäftigte
- § 9 Sicherung von Einrichtungen
- § 10 Überwachung des Betriebes
- § 11 Auflässige Bohrungen
- Abschnitt 3 Bohrgerüste
- § 12 Allgemeine Anforderungen
- § 13 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 14 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
- § 15 Bedienung des Hebewerkes
- § 16 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohrgerüsten
- § 17 Bohrgerüstbuch
- Abschnitt 4 Bohrbetrieb
- § 18 Allgemeines
- § 19 Verrohrung und Zementation
- § 20 Absperreinrichtungen
- § 21 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
- § 22 Bohrspülung
- § 23 Spülungspumpen
- § 24 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
- § 25 Umgang mit Zangen
- § 26 Spillarbeiten
- § 27 Verhalten bei Ausbrüchen
- § 28 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
- § 29 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
- § 30 Überwachung des Bohrlochverlaufs
- § 31 Sicherung stillliegender Bohrungen
- § 32 Bohrergebnisse und Bohrbericht
- Abschnitt 5 Förderbohrungen
- § 33 Allgemeine Anforderungen
- § 34 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
- § 35 Untergrundspeicherbohrungen
- § 36 Einpress- und Versenkbohrungen
- § 37 Arbeiten an Förderbohrungen
- § 38 Überwachung der Förderung und Einleitung
- § 39 Förderbuch
- Abschnitt 6 Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
- § 40 Standsicherheit von Kavernen
- § 41 Aussolen von Kavernen
- § 42 Kaverneninnendruck
- § 43 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- § 44 Messungen an der Tagesoberfläche
- Abschnitt 7 Lagerung und Umschlag von entzündlichen, leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten in Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von weniger als 10 000 Litern
- § 45 Allgemeine Anforderungen
- § 46 Ausrüstung von Lagerbehältern
- § 47 Zusammenlagern von Flüssigkeiten verschiedener Gefährlichkeitsmerkmale
- § 48 Lagerung von Dieselkraftstoff, Heizöl und ähnlichen Flüssigkeiten
- Abschnitt 8 Rohrleitungen
- § 49 Allgemeine Anforderungen
- § 50 Leitungsführung
- § 51 Leitungsverlegung
- § 52 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
- § 53 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
- § 54 Überwachung der Leitungstrasse
- § 55 Rohrleitungsbuch
- Abschnitt 9 Besondere Schutzmaßnahmen
- § 56 Allgemeines
- § 57 Sicherungsmaßnahmen bei besonderen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen
- § 58 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
- § 59 Betrieb von Maschinen und Handhabung anderer technischer Arbeitsmittel
- § 60 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
- § 61 Verdichter
- § 62 Hebevorgänge
- Abschnitt 10 Umgang mit Sprengmitteln
- § 63 Allgemeines
- § 64 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
- § 65 Schutz vor Sprengwirkungen
- § 66 Sprengarbeiten im Bohrloch
- § 67 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
- Abschnitt 11 Explosions-, Brand- und Gasschutz
- § 68 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre
- § 69 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 70 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
- § 71 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
- § 72 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
- § 73 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 74 Brandgefährdete Bereiche
- § 75 Feuerlöscheinrichtungen und Personal
- § 76 Anforderungen an den Gasschutz
- § 77 Mitführen von Selbstrettern
- § 78 Arbeiten bei Gasgefahr
- § 79 Geräteraum und Gerätewart
- Abschnitt 12 Taucherarbeiten
- § 80 Allgemeine Anforderungen
- § 81 Sicherung der Tauchstelle
- § 82 Sonstige Vorsorgemaßnahmen
- § 83 Tauchen mit autonomen Tauchgeräten
- § 84 Tauchen mit schlauchversorgten Tauchgeräten
- § 85 Unterwasserbasen und Unterwasserdruckkammern
- § 86 Anforderungen an Taucher, Tauchhelfer und das Taucherdienstbuch
- § 87 Aufsicht beim Tauchen
- § 88 Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung der Tauchausrüstung
- § 89 Tauchregeln
- § 90 Tauchbericht und Anzeigepflicht
- Abschnitt 13 Plattformen
- § 91 Genehmigung
- § 92 Kennzeichnung der Plattformen
- § 93 Sprechfunkverbindungen
- § 94 Einrichtungen zur mündlichen Verständigung
- § 95 Alarmsystem und Alarmplan
- § 96 Rettungsmittel
- § 97 Aufbau, Abbau und Umsetzen beweglicher Plattformen
- § 98 Betriebsregeln
- § 99 Betriebsbuch
- Abschnitt 14 Schlussvorschriften
- § 100 Ausnahmebewilligungen
- § 101 Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 102 Bekanntmachung der Verordnung
- § 103 Ordnungswidrigkeiten
- § 104 Inkrafttreten
- Anhang
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