Erz0-10HBFSVO M-V
INHALT
Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - Erz0-10HBFSVO M-V)
- Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung - Erz0-10HBFSVO M-V)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich und Zielsetzung
- § 2 Gliederung und Dauer der Ausbildung
- Teil 2 Aufnahmebestimmungen
- § 3 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 4 Zulassung
- § 5 Auswahlverfahren
- Teil 3 Ausbildung
- § 6 Leistungsbewertung
- § 7 Leistungsnachweise
- § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Unterrichtsorganisation und -durchführung
- § 9 Versetzung
- § 10 Praktische Ausbildung
- § 11 Fremdpraktika
- § 12 Vorbereitung und Durchführung der praktischen Ausbildung
- Teil 4 Prüfung
- § 13 Abschluss der Ausbildung
- § 14 Prüfungsausschuss und Fachprüfungsausschüsse
- § 15 Prüfungstermine, Belehrung
- § 16 Festlegung der Vornoten
- § 17 Erste Prüfungskonferenz
- § 18 Rücktritt, Krankheit, Täuschung und Störungen
- § 19 Schriftliche Prüfung
- § 20 Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 21 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 22 Zweite Prüfungskonferenz
- § 23 Bekanntgabe der Ergebnisse und Zuwahl von Fächern für die mündliche Prüfung
- § 24 Mündliche Prüfung
- § 25 Zuhörerinnen und Zuhörer
- § 26 Praktische Prüfung
- § 27 Dritte Prüfungskonferenz, Ergebnis der Prüfung
- § 28 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 29 Abschlusszeugnis
- § 30 Ausschluss von Nichtschülerprüfungen
- § 31 Besondere Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
- § 32 Niederschriften
- § 33 Auswertung der Prüfung
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- § 34 Anlagen
- § 34a Befristet anwendbare Vorschriften aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie
- § 35 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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