SOG M-V
INHALT
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) Vom 27. April 2020
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) Vom 27. April 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Aufgaben und Zuständigkeit (§§ 1 - 11)
- § 1 Aufgaben
- § 2 Ordnungsbehörden und Polizei
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 5 Örtliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 6 (aufgehoben)
- § 7 Sachliche Zuständigkeit der Polizei
- § 8 Örtliche Zuständigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
- § 9 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten eines anderen Landes oder des Bundes oder anderer Staaten sowie von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung
- § 10 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns
- § 11 Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei
- Abschnitt 2 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§§ 12 - 24)
- § 12 Grundsatz
- § 13 Allgemeine Befugnisse
- § 14 Ermessen
- § 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 16 Verfügungen
- § 17 Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- § 18 Inhalt der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- § 19 Ordnungswidrigkeiten
- § 20 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften; Genehmigungspflicht
- § 21 Form der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- § 22 Geltungsdauer
- § 23 Amtliche Bekanntmachung
- § 24 Inkrafttreten der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- Abschnitt 3 Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 25 - 49)
- Unterabschnitt 1 Grundsätze der Verarbeitung (§§ 25 - 26b)
- § 25 Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Vorschriften dieses Gesetzes im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 und des Landesdatenschutzgesetzes
- § 25a Allgemeine Grundsätze
- § 25b Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
- § 26 Einwilligung
- § 26a
- § 26b Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
- Unterabschnitt 2 Maßnahmen der Datenerhebung (§§ 27 - 35)
- § 27 Allgemeine Befugnisse zur Datenerhebung
- § 27a Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen
- § 28 Befragung und Auskunftspflicht
- § 29 Identitätsfeststellung
- § 30 Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 31 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 31a Molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung
- § 32 Einsatz technischer Mittel zur offenen Bild- und Tonaufnahme sowie zur Bild- und Tonaufzeichnung
- § 32a Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte
- § 33
- § 33a Verfahren beim Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung
- § 33b
- § 33c
- § 33d
- § 33e Auskunft über Nutzungsdaten
- § 33f Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- § 33g Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation
- § 33h Auskunft über Bestandsdaten
- § 34 Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme
- § 35
- Unterabschnitt 3 Speicherung, Übermittlung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 36 - 44)
- § 36 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- § 37 Voraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Strafermittlungsverfahren
- § 37a Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen und historischen Forschung, Aus- und Fortbildung und Statistik
- § 38 Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung und befristeten Dokumentation
- § 39 Grundsätze der Datenübermittlung
- § 39a Datenübermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- § 39b Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 39c Datenübermittlung an Mitgliedstaaten und Organisationen der Europäischen Union
- § 39d Datenübermittlung in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 39e Grundsätze der Datenübermittlung in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 39f Datenübermittlung in Drittstaaten bei geeigneten Garantien im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 39g Datenübermittlung in Drittstaaten ohne geeignete Garantien im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 39h Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 40 Datenübermittlung zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
- § 41 Bekanntgabe an die Öffentlichkeit
- § 42 Automatisierte Verfahren, Verfahrensbeschreibung
- § 43 Datenabgleich
- § 43a Datenerhebung und Datenabgleich zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen
- § 44
- Unterabschnitt 4 Pflichten der verantwortlichen Stelle und des Auftragsverarbeiters (§§ 45 - 46k)
- § 45 Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 45a Festlegung von Prüffristen
- § 45b Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 45c Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 46 Allgemeine Informationspflicht
- § 46a Benachrichtigungspflichten bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 46b Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern und unter Betreuung stehenden Personen
- § 46c Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzespersonenbezogener Daten
- § 46d Dokumentationspflichten
- § 46e Protokollierungspflichten
- § 46f Protokollierungspflichten bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 46g Kennzeichnungspflichten
- § 46h Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 46i Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 46j Vertrauliche Meldung von Verstößen
- § 46k Auftragsverarbeitung
- Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person (§§ 47 - 48a)
- § 47 Recht auf Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 48 Recht auf Auskunft und Akteneinsicht
- § 48a Recht auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- Unterabschnitt 6 Datenschutzaufsichtliche und parlamentarische Kontrolle (§§ 48b - 48h)
- § 48b Aufsicht durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Datenverarbeitung
- § 48c Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren oder dessen Anhörung
- § 48d Benachrichtigung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 48e Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter
- § 48f Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- § 48g Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- § 48h Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Unterabschnitt 7 Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 49)
- § 49 Straftaten von erheblicher Bedeutung
- Abschnitt 4 Besondere Maßnahmen (§§ 49a - 67d)
- § 49a Grundsatz
- Unterabschnitt 1 Besondere Maßnahmen der Polizei und der Ordnungsbehörden (§§ 50 - 67)
- § 50 Vorladung
- § 51 Verfahren bei der Vorführung
- § 52 Platzverweisung und Wegweisung
- § 52a Aufenthalts- und Betretungsverbot
- § 52b Meldeauflage
- § 53 Durchsuchung von Personen und Verfahren
- § 54 Untersuchung von Personen und Verfahren
- § 55 Gewahrsam von Personen
- § 56 Verfahren bei amtlichem Gewahrsam
- § 57 Durchsuchung von Sachen
- § 58 Verfahren bei der Durchsuchung von Sachen
- § 59 Betreten und Durchsuchung von Räumen
- § 60 Verfahren bei der Durchsuchung von Räumen
- § 61 Sicherstellung von Sachen
- § 62 Verfahren bei der Sicherstellung von Sachen
- § 63 Amtliche Verwahrung
- § 64 Verwertung, Vernichtung
- § 65 Verfahren bei der Wegnahme einer Person
- § 66 Verfahren bei der Zwangsräumung
- § 67 Übertragung des Eigentums
- Unterabschnitt 2 Besondere Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit drohenden terroristischen Straftaten (§§ 67a - 67d)
- § 67a Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 67b Aufenthaltsanordnung
- § 67c Terroristische Straftat
- § 67d Strafvorschrift
- Abschnitt 5 In Anspruch zu nehmende Personen (§§ 68 - 71)
- § 68 Grundsatz
- § 69 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 70 Verantwortlichkeit für Sachen
- § 70a Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 71 Inanspruchnahme des Nichtstörers
- Abschnitt 6 Entschädigungsansprüche (§§ 72 - 77)
- § 72 Entschädigungsanspruch des Nichtstörers
- § 73 Entschädigungsanspruch Unbeteiligter
- § 74 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
- § 75 Entschädigungspflichtiger Rückgriff
- § 76 Schadensersatzansprüche und Entschädigung aus der Verarbeitung von Daten
- § 77 Rechtsweg
- Abschnitt 7 Einschränkung von Grundrechten (§ 78)
- § 78 Einschränkung von Grundrechten
- Abschnitt 8 Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (§§ 79 - 113)
- Unterabschnitt 1 Allgemeines Vollzugsverfahren (§§ 79 - 92)
- § 79 Grundsatz
- § 80 Zulässigkeit des Vollzugs von Verwaltungsakten
- § 81 Sofortiger Vollzug
- § 82 Vollzugsbehörden
- § 82a Vollzugshilfe
- § 82b Verfahren
- § 82c Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
- § 83 Pflichtige Person
- § 84 Vollzug gegen den Rechtsnachfolger
- § 85 Vollzug gegen Träger der öffentlichen Verwaltung
- § 86 Zwangsmittel
- § 87 Androhung von Zwangsmitteln
- § 88 Zwangsgeld
- § 89 Ersatzvornahme
- § 90 Unmittelbarer Zwang
- § 91 Ersatzzwangshaft
- § 92 Einstellung des Vollzugs
- Unterabschnitt 2 Vollzug von Verwaltungsakten, die auf Abgabe einer Erklärung gerichtet sind (§ 93)
- § 93 Abgabe einer Erklärung
- Unterabschnitt 3 Erweiterte Anwendung der Vollzugsvorschriften (§§ 94 - 97)
- § 94 Anwendung der Vollzugsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen
- § 95 Anwendung der Vollzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge
- § 96 Sonstige Anwendung der Vollzugsvorschriften
- § 97 Maßnahmen gegen Tiere
- Unterabschnitt 4 Einschränkung von Grundrechten und Rechtsbehelfe (§§ 98 - 100)
- § 98 Einschränkung von Grundrechten
- § 99 Rechtsbehelfe
- § 100 (aufgehoben)
- Unterabschnitt 5 Ausübung unmittelbaren Zwangs (§§ 101 - 113)
- § 101 Rechtliche Grundlagen
- § 102 Begriffsbestimmung
- § 103 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte
- § 104 Handeln auf Anordnung
- § 105 Hilfeleistung für Verletzte
- § 106 Fesselung von Personen
- § 107 Zum Gebrauch von Schusswaffen Berechtigte
- § 108 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
- § 109 Schusswaffengebrauch gegen Personen
- § 110 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge
- § 111 Warnung
- § 112 Verwaltungsvorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwangs
- § 113 Einschränkung von Grundrechten
- Abschnitt 9 Kosten (§ 114)
- § 114 Kosten, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Abschnitt 10 Schlussbestimmungen (§§ 115, 116)
- § 115 Ausnahme- und Übergangsvorschriften
- § 116 Evaluierungspflicht
Feedback