PetBüG M-V
INHALT
Gesetz zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz– PetBüG M-V) Vom 5. April 1995
- Gesetz zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz– PetBüG M-V) Vom 5. April 1995
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeiner Teil
- § 1 Eingabenrecht
- § 2 Grenzen der Behandlung von Eingaben
- § 3 Befugnisse
- § 4 Sachverhaltsermittlung
- Abschnitt II Der Bürgerbeauftragte
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften über den Bürgerbeauftragten
- § 5 Wahl und Rechtsstellung
- § 6 Aufgabenstellung
- § 7 Erledigung der Aufgaben
- § 8 Zusammenarbeit mit dem Landtag
- § 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für die Landespolizei
- § 10 Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei
- § 11 Geltung der Vorschriften des Unterabschnittes 1
- § 12 Anwendungsbereich, Konkurrenzen
- § 13 Eingaben von Polizeibeschäftigten
- § 14 Form der Eingabe
- § 15 Erledigung der Aufgaben
- § 16 Abschluss des Verfahrens
- Abschnitt III Der Petitionsausschuß
- § 17 Aufgabenstellung
- § 18 Ausführungen der Beschlüsse
- § 19 Sachverhaltsaufklärung gegenüber der Landesregierung
- § 20 Weitere Verfahrensweise
- § 21 Berichte der Beauftragten des Landtages
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