HmbLVO-Bildung 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) Vom 20. August 2013
- Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) Vom 20. August 2013
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Gestaltung der Laufbahn
 - Abschnitt II Befähigungserwerb, Berufliche Entwicklung
 - § 3 Befähigungserwerb, Laufbahnzweigwechsel
 - § 4 Beförderung
 - § 5 Laufbahnwechsel
 - Abschnitt III Berufszugang
 - § 6 Vorbereitungsdienst
 - § 7 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
 - § 8 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung an Grundschulen im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
 - § 8a Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
 - § 9 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung in der Sekundarstufe II in allgemeinbildenden Fächern sowie an Gymnasien im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
 - § 10 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
 - § 11 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung für Sonderpädagogik im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
 - § 12 Gleichstellung von Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst
 - § 13 Berufs- oder Hochschulausbildung und hauptberufliche Tätigkeit zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
 - Abschnitt IV Ausnahmen, Übergangsbestimmung, Außerkrafttreten
 - § 14 Entscheidungen der obersten Dienstbehörde
 - § 15 Schlussbestimmungen