HmbMDÜV
INHALT
Hamburgische Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung - HmbMDÜV) Vom 6. Oktober 2015
- Hamburgische Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung - HmbMDÜV) Vom 6. Oktober 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Regelmäßige Datenübermittlungen
- § 1 Allgemeines
- § 2 Datenübermittlung zur Ehrung von Altersjubilaren
- § 3 Datenübermittlung zur Führung des Zentralen Schülerregisters
- § 4 Datenübermittlung zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern
- § 5 Datenübermittlung zur Durchführung der Schuleingangsuntersuchung
- § 6 Datenübermittlung zur Durchführung des Mammographie-Screening
- § 6a Datenübermittlung zur Durchführung des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren
- § 7 Datenabgleich für Zwecke der Versorgungsverwaltung
- § 8 Datenübermittlung zur Führung der Wohnraumdatei
- § 9 Datenübermittlung zur Durchführung von allgemeinen Wahlen
- § 10 Datenübermittlung zur Durchführung von Volkspetitionen und Volksinitiativen
- § 11 Datenübermittlung zur Durchführung von Volksentscheiden und Referenden
- § 12 Datenübermittlung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
- § 13 Datenübermittlung zu pass- und ausweisrechtlichen Zwecken
- § 14 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 15 Datenabgleich zu polizeilichen Zwecken
- § 16 Datenübermittlung für Zwecke der Zulassungsbehörde
- § 17 Datenübermittlung zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes
- Abschnitt 2 Automatisierte Abrufe
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 18 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Erweiterte automatisierte Abrufe von Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafjustizbehörden
- § 19 Abruf von Daten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen
- § 20 Abruf von Daten durch Polizeibehörden
- § 21 Abruf von Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz
- § 22 Abruf von Daten durch Finanzbehörden, soweit sie strafverfolgend tätig sind
- Unterabschnitt 3 Erweiterte automatisierte Abrufe anderer hamburgischer Behörden und öffentlicher Stellen
- § 23 Abruf von Daten durch die Gerichte
- § 24 Abruf von Daten durch die Justizkasse
- § 24a Abruf von Daten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung
- § 25 Abruf von Daten durch das Staatsarchiv
- § 26 Abruf von Daten durch das Familieninterventionsteam der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- § 27 Abruf von Daten durch den Kinder- und Jugendnotdienst des Landesbetriebs Erziehung und Beratung
- § 28 Abruf von Daten durch das Versorgungsamt
- § 29 Abruf von Daten durch das Referat für überregionalen Kostenausgleich der Jugend- und Sozialhilfe
- § 30 Abruf von Daten durch das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamtes Eimsbüttel
- § 30a Abruf von Daten durch den Sozialdienst Frauenhäuser des Bezirksamtes Eimsbüttel
- § 31 Abruf von Daten durch das Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek
- § 32 Abruf von Daten durch die Dezernate Soziales, Jugend und Gesundheit der Bezirksämter
- § 33 Abruf von Daten durch das Hamburgische Krebsregister
- § 34 Abruf von Daten durch das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- § 34a Abruf von Daten durch das Amt Gesundheit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- § 35 Abruf von Daten durch das Amt für Immissionsschutz und Betriebe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- § 36 Abruf von Daten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation
- § 36a Abruf von Daten durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- § 37 Abruf von Daten durch die Dezernate Wirtschaft, Bauen und Umwelt der Bezirksämter
- § 38 Abruf von Daten durch das für die Grundsatzangelegenheiten des Personenstandsrechts zuständige Referat der Behörde für Inneres und Sport
- § 39 Abruf von Daten durch das Amt für Migration
- § 40 Abruf von Daten durch die für Waffen- und Jagdangelegenheiten zuständige Stelle der Behörde für Inneres und Sport
- § 41 Abruf von Daten durch die Feuerwehr
- § 42 Abruf von Daten durch die Fachämter der Dezernate Bürgerservice der Bezirksämter
- § 43 Abruf von Daten durch die Dezernate Steuerung und Service der Bezirksämter
- § 43a Abruf von Daten durch das Landeswahlamt
- § 44 Abruf von Daten durch die Landesvertrieb Verkehr
- § 45 Abruf von Daten durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts
- § 46 Abruf von Daten durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle
- § 47 Abruf von Daten durch die Kasse.Hamburg der Finanzbehörde, die Mittel bewirtschaftenden Stellen der Behörden und Senatsämter sowie die Vollstreckungsstellen der Hamburger Finanzämter
- § 48 Abruf von Daten durch das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz
- § 49 Abruf von Daten durch das Zentrum für Personaldienste
- Unterabschnitt 4 Erweiterte automatisierte Abrufe durch nicht-hamburgische Behörden
- § 50 Erweiterte automatisierte Abrufe der Polizei, Sicherheits- und Strafjustizbehörden
- § 51 Erweiterte automatisierte Abrufe anderer Behörden und öffentlicher Stellen
- Abschnitt 3 Spiegelregister
- § 52 Einrichtung, Führung und Betrieb des Spiegelregisters
- § 53 Form und Verfahren der Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte aus dem Spiegelregister
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 54 Schlussbestimmungen
- Anlage
- I. Allgemeines
- II. Übermittlung des Gesamtdatenbestandes im gemeinsamen Spiegeldatenbanksystem
- III. Fortschreibung des gemeinsamen Spiegeldatenbanksystems (Deltalieferungen zu den unter II Buchstaben b und c genannten Daten)
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