HmbMDÜV 
                
                
            INHALT
Hamburgische Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung - HmbMDÜV) Vom 6. Oktober 2015
- Hamburgische Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung - HmbMDÜV) Vom 6. Oktober 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Regelmäßige Datenübermittlungen
 - § 1 Allgemeines
 - § 2 Datenübermittlung zur Ehrung von Altersjubilaren
 - § 3 Datenübermittlung zur Führung des Zentralen Schülerregisters
 - § 4 Datenübermittlung zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern
 - § 5 Datenübermittlung zur Durchführung der Schuleingangsuntersuchung
 - § 6 Datenübermittlung zur Durchführung des Mammographie-Screening
 - § 6a Datenübermittlung zur Durchführung des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren
 - § 7 Datenabgleich für Zwecke der Versorgungsverwaltung
 - § 8 Datenübermittlung zur Führung der Wohnraumdatei
 - § 9 Datenübermittlung zur Durchführung von allgemeinen Wahlen
 - § 10 Datenübermittlung zur Durchführung von Volkspetitionen und Volksinitiativen
 - § 11 Datenübermittlung zur Durchführung von Volksentscheiden und Referenden
 - § 12 Datenübermittlung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
 - § 13 Datenübermittlung zu pass- und ausweisrechtlichen Zwecken
 - § 14 Datenübermittlung für statistische Zwecke
 - § 15 Datenabgleich zu polizeilichen Zwecken
 - § 16 Datenübermittlung für Zwecke der Zulassungsbehörde
 - § 17 Datenübermittlung zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes
 - Abschnitt 2 Automatisierte Abrufe
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 18 Allgemeines
 - Unterabschnitt 2 Erweiterte automatisierte Abrufe von Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafjustizbehörden
 - § 19 Abruf von Daten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung oder des Strafvollzugs wahrnehmen
 - § 20 Abruf von Daten durch Polizeibehörden
 - § 21 Abruf von Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz
 - § 22 Abruf von Daten durch Finanzbehörden, soweit sie strafverfolgend tätig sind
 - Unterabschnitt 3 Erweiterte automatisierte Abrufe anderer hamburgischer Behörden und öffentlicher Stellen
 - § 23 Abruf von Daten durch die Gerichte
 - § 24 Abruf von Daten durch die Justizkasse
 - § 24a Abruf von Daten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung
 - § 25 Abruf von Daten durch das Staatsarchiv
 - § 26 Abruf von Daten durch das Familieninterventionsteam der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
 - § 27 Abruf von Daten durch den Kinder- und Jugendnotdienst des Landesbetriebs Erziehung und Beratung
 - § 28 Abruf von Daten durch das Versorgungsamt
 - § 29 Abruf von Daten durch das Referat für überregionalen Kostenausgleich der Jugend- und Sozialhilfe
 - § 30 Abruf von Daten durch das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamtes Eimsbüttel
 - § 30a Abruf von Daten durch den Sozialdienst Frauenhäuser des Bezirksamtes Eimsbüttel
 - § 31 Abruf von Daten durch das Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek
 - § 32 Abruf von Daten durch die Dezernate Soziales, Jugend und Gesundheit der Bezirksämter
 - § 33 Abruf von Daten durch das Hamburgische Krebsregister
 - § 34 Abruf von Daten durch das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
 - § 34a Abruf von Daten durch das Amt Gesundheit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
 - § 35 Abruf von Daten durch das Amt für Immissionsschutz und Betriebe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
 - § 36 Abruf von Daten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation
 - § 36a Abruf von Daten durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
 - § 37 Abruf von Daten durch die Dezernate Wirtschaft, Bauen und Umwelt der Bezirksämter
 - § 38 Abruf von Daten durch das für die Grundsatzangelegenheiten des Personenstandsrechts zuständige Referat der Behörde für Inneres und Sport
 - § 39 Abruf von Daten durch das Amt für Migration
 - § 40 Abruf von Daten durch die für Waffen- und Jagdangelegenheiten zuständige Stelle der Behörde für Inneres und Sport
 - § 41 Abruf von Daten durch die Feuerwehr
 - § 42 Abruf von Daten durch die Fachämter der Dezernate Bürgerservice der Bezirksämter
 - § 43 Abruf von Daten durch die Dezernate Steuerung und Service der Bezirksämter
 - § 43a Abruf von Daten durch das Landeswahlamt
 - § 44 Abruf von Daten durch die Landesvertrieb Verkehr
 - § 45 Abruf von Daten durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts
 - § 46 Abruf von Daten durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle
 - § 47 Abruf von Daten durch die Kasse.Hamburg der Finanzbehörde, die Mittel bewirtschaftenden Stellen der Behörden und Senatsämter sowie die Vollstreckungsstellen der Hamburger Finanzämter
 - § 48 Abruf von Daten durch das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz
 - § 49 Abruf von Daten durch das Zentrum für Personaldienste
 - Unterabschnitt 4 Erweiterte automatisierte Abrufe durch nicht-hamburgische Behörden
 - § 50 Erweiterte automatisierte Abrufe der Polizei, Sicherheits- und Strafjustizbehörden
 - § 51 Erweiterte automatisierte Abrufe anderer Behörden und öffentlicher Stellen
 - Abschnitt 3 Spiegelregister
 - § 52 Einrichtung, Führung und Betrieb des Spiegelregisters
 - § 53 Form und Verfahren der Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte aus dem Spiegelregister
 - Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
 - § 54 Schlussbestimmungen
 - Anlage
 - I. Allgemeines
 - II. Übermittlung des Gesamtdatenbestandes im gemeinsamen Spiegeldatenbanksystem
 - III. Fortschreibung des gemeinsamen Spiegeldatenbanksystems (Deltalieferungen zu den unter II Buchstaben b und c genannten Daten)