HmbBeamtVG
INHALT
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) Vom 26. Januar 2010
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) Vom 26. Januar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 16 Höhe des Ruhegehalts
- § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
- Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
- § 20 Allgemeines
- § 21 Bezüge für den Sterbemonat
- § 22 Sterbegeld
- § 23 Witwen- und Witwergeld
- § 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
- § 25 Witwen- oder Witwerabfindung
- § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner
- § 27 Waisengeld
- § 28 Höhe des Waisengeldes
- § 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 31 Beginn der Zahlungen
- Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
- § 32 Zahlung der Bezüge
- Abschnitt 5 Unfallfürsorge
- § 33 Allgemeines
- § 34 Dienstunfall
- § 35 Einsatzversorgung
- § 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 37 Heilverfahren
- § 38 Pflegeaufwendungen
- § 39 Unfallausgleich
- § 40 Unfallruhegehalt
- § 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- § 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
- § 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- § 43a Unfallsterbegeld
- § 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- § 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- § 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- § 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- § 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
- § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- § 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
- § 51a Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
- § 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
- § 53 Übergangsgeld
- § 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
- § 55 (aufgehoben)
- Abschnitt 7 Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und nichterwerbsmäßigen Pflege
- § 56 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 57 Kinderzuschlag zum Witwen- oder Witwergeld
- § 58 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Abschnitt 8 Gemeinsame Vorschriften
- § 60 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes
- § 61 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, Erhöhungsbeitrag, jährliche Sonderzahlung
- § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld
- § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 67a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld
- § 68 Kürzung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes nach der Ehescheidung
- § 69 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes
- § 70 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 72 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
- § 73 Anzeigepflicht
- § 74 Anwendungsbereich
- Abschnitt 9 Sondervorschriften
- § 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Hinterbliebenenaltersgeld
- § 76 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes
- Abschnitt 10 Versorgung besonderer Beamtengruppen
- § 77 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
- § 78 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
- § 79 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 80 Allgemeine Anpassung
- Abschnitt 12 Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
- § 81 Verteilung der Versorgungslasten
- § 82 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Abschnitt 13 Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. Februar 2010
- § 83 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 84 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
- § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Februar 2010 vorhandene Beamtinnen und Beamte
- § 86 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 87 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren
- § 87a Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Grundleistungsbezügen
- § 87b Übergangsregelung aus Anlass des Elften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- § 87c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung der Lehramtstypen 1 bis 3 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- § 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
- § 89 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
- Abschnitt 13a Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld
- § 89a Altersgeld
- § 89b Verzicht auf den Anspruch auf Altersgeld
- § 89c Höhe des Altersgeldes
- § 89d Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, vorzeitige Beendigung des Ruhens
- § 89e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung
- § 89f Hinterbliebenenaltersgeld
- § 89g Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 89h Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 89i Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 89j Abfindung
- § 89k Zuständigkeit
- Abschnitt 14 Schlussvorschriften
- § 90 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 91 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
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