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            INHALT
Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023
- Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Opferbeauftragte oder Opferbeauftragter
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Zuständigkeiten
 - § 4 Einbindung
 - § 5 Aufgaben
 - § 6 Auskunft und Unterrichtungspflicht
 - § 7 Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 8 Inkrafttreten