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INHALT
Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023
- Gesetz über die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörige (Hamburgisches Opferbeauftragtengesetz) Vom 24. Januar 2023
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Opferbeauftragte oder Opferbeauftragter
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zuständigkeiten
- § 4 Einbindung
- § 5 Aufgaben
- § 6 Auskunft und Unterrichtungspflicht
- § 7 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 8 Inkrafttreten
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