PolDVG
INHALT
Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) Vom 12. Dezember 2019
- Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) Vom 12. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 4 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 5 Einwilligung
- § 6 Datengeheimnis
- § 7 Verarbeitungen auf Weisung des Verantwortlichen
- § 8 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 9 Automatisierte Einzelentscheidungen
- Abschnitt 2
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
- § 10 Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 11 Voraussetzungen der Datenverarbeitung
- § 12 Befragung und Auskunftspflicht
- § 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 14 Datenverarbeitung zur Vorbereitung auf die Hilfeleistung in Gefahrenfällen
- § 15 Datenverarbeitung bei Notrufen, Aufzeichnung von Anrufen und Funkverkehr
- Unterabschnitt 2 Besondere Befugnisse zur Datenverarbeitung
- § 16 Erkennungsdienstliche Maßnahmen und Identifizierung unbekannter Toter durch DNA-Material
- § 17 Aufnahme von Lichtbildern in Gewahrsamseinrichtungen
- § 18 Datenverarbeitung im öffentlichen Raum und an besonders gefährdeten Objekten
- § 19 Datenverarbeitung durch den Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen
- § 20 Datenverarbeitung durch Observation
- § 21 Datenverarbeitung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel
- § 22 Datenverarbeitung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- § 23 Datenverarbeitung durch Telekommunikationsüberwachung und Eingriff in die Telekommunikation
- § 24 Telekommunikationsüberwachung an informationstechnischen Systemen
- § 25 Verkehrsdatenverarbeitung, Nutzungsdatenverarbeitung und Einsatz besonderer technischer Mittel zur Datenerhebung
- § 26 Anordnung und Ausführung
- § 27 Bestandsdatenverarbeitung
- § 28 Datenverarbeitung durch den Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist
- § 29 Datenverarbeitung durch den Einsatz Verdeckter Ermittler
- § 30 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 31 Polizeiliche Beobachtung, gezielte Kontrolle
- § 32 Anerkennung von richterlichen Anordnungen anderer Länder
- § 33 Opferschutzmaßnahmen
- Abschnitt 3 Weitere Datenverarbeitung
- § 34 Grundsätze der Zweckbindung
- § 35 Dauer der Datenspeicherung
- § 36 Weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- § 37 Verarbeitung von Daten zu archivarischen, wissenschaftlichen, historischen und statistischen Zwecken sowie zur Aus- und Fortbildung
- § 38 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
- § 39 Besondere Grundsätze der Datenverarbeitung im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierten Staaten
- § 40 Datenübermittlung zwischen Polizeidienststellen
- § 41 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich und im Bereich der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten
- § 42 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI
- § 43 Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlungen an Drittstatten und an über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 44 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
- § 45 Datenübermittlung ohne geeignete Garantie
- § 46 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
- § 47 Datenübermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit
- § 48 Datenabgleich
- § 49 Automatisierte Anwendung zur Auswertung vorhandener Daten
- § 50 Rasterfahndung
- § 51 Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Abschnitt 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- § 52 Auftragsverarbeitung
- § 53 Gemeinsam Verantwortliche
- § 54 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 55 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit
- § 56 Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung
- § 57 Datenschutz-Folgeabschätzung
- § 58 Anhörung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 59 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 60 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 61 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- § 62 Automatisierte Dateisysteme und Verfahren, Datenverbund
- § 63 Protokollierung in automatisierten Dateisystemen und Verfahren
- § 64 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 65 Kennzeichnung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- Abschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
- § 66 Verfahren der Kommunikation mit Betroffenen
- § 67 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
- § 68 Benachrichtigung betroffener Personen
- § 69 Auskunftsrecht
- § 70 Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 71 Recht auf Schadensersatz und Entschädigung
- Abschnitt 6 Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 72 Befugnisse
- § 73 Besondere Kontrollpflichten
- § 74 Zusammenarbeit
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- § 75 Berichtspflicht gegenüber der Bürgerschaft
- § 76 Strafvorschriften
- § 77 Einschränkung von Grundrechten
- § 78 Übergangsbestimmungen
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