HmbJVollzDSG 
                
                
            INHALT
Hamburgisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Hamburgisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz - HmbJVollzDSG) Vom 18. Mai 2018
- Hamburgisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Hamburgisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz - HmbJVollzDSG) Vom 18. Mai 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 1 Anwendungsbereich und vollzugliche Zwecke
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Zweck, Datensparsamkeit
 - § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
 - § 5 Einwilligung
 - § 6 Datengeheimnis
 - Abschnitt 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 7 Datenverarbeitung durch Justizvollzugsbehörden
 - § 8 Art und Weise der Datenerhebung
 - § 9 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind
 - § 10 Zweckänderung
 - § 11 Verarbeitung von Erkenntnissen aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
 - § 12 Mitteilung über Haftverhältnisse
 - § 13 Verantwortung für die Datenübermittlung und Überprüfung der Datenqualität
 - § 14 Zweckbindung
 - § 15 Sicherheitsanfrage über Gefangene und anstaltsfremde Personen
 - § 16 Zuverlässigkeitsüberprüfung von Besucherinnen und Besuchern
 - § 17 Datenübermittlung bei Beteiligung Dritter an Vollzugsaufgaben
 - § 18 Aktenüberlassung
 - § 19 Datenübermittlung und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
 - § 20 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter durch internationale Organisationen
 - § 21 Datenverarbeitung durch optisch-elektronische Einrichtungen
 - § 22 Auslesen von Datenspeichern
 - § 23 Identifikation anstaltsfremder Personen
 - § 24 Lichtbildausweise
 - § 25 Kenntlichmachung von Daten innerhalb der Anstalt
 - § 26 Schutz personenbezogener Daten besonderer Kategorien, Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern
 - § 27 Elektronische Aktenführung
 - § 28 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren
 - § 29 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
 - Abschnitt 3 Rechte der betroffenen Personen
 - § 30 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
 - § 31 Benachrichtigung betroffener Personen
 - § 32 Auskunftsrecht, Akteneinsicht
 - § 33 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
 - § 34 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
 - § 35 Anrufung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
 - § 36 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder bei deren oder dessen Untätigkeit
 - Abschnitt 4 Pflichten der Justizvollzugsbehörden und Auftragsverarbeiter
 - § 37 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes
 - § 38 Gemeinsam Verantwortliche
 - § 39 Protokollierung
 - § 40 Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
 - Abschnitt 5 Stellung, Aufgaben und Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
 - § 41 Stellung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, entsprechende Geltung von Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679
 - § 42 Aufgaben der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
 - § 43 Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
 - Abschnitt 6 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden
 - § 44 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden
 - Abschnitt 7 Haftung und Sanktionen
 - § 45 Schadensersatz und Entschädigung
 - § 46 Strafvorschriften
 - Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 47 Übergangsvorschriften für die Anpassung von automatisierten Verarbeitungssystemen
 - § 48 Weitere Übergangsvorschriften
 - § 49 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680