GAPDZV
INHALT
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV)
- Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Bagatellgrenzen
- Teil 2
- Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1
- Horizontale Begriffsbestimmungen
- § 3 Landwirtschaftliche Tätigkeit
- § 4 Landwirtschaftliche Fläche
- § 5 Ackerland
- § 6 Dauerkulturen
- § 7 Dauergrünland
- § 8 Aktiver Betriebsinhaber
- § 9 Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- § 10 Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
- Abschnitt 2
- Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
- § 11 Förderfähige Fläche
- § 12 Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
- § 13 Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
- Teil 3
- Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
- Abschnitt 1
- Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 14 Junglandwirte-Einkommensstützung
- Abschnitt 2
- Öko-Regelungen
- § 15 Mittel für die Öko-Regelungen
- § 16 Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
- § 17 Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
- Abschnitt 3
- Gekoppelte Einkommensstützung
- Unterabschnitt 1
- Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 18 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 19 Mindest- und Höchstzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Unterabschnitt 2
- Zahlung für Mutterkühe
- § 20 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
- § 21 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
- Teil 4
- Tatsächliche Einheitsbeträge
- § 22 Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- § 23 Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
- § 24 Berechnung von Restmitteln
- § 25 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
- § 26 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
- Teil 5
- Weitere Bestimmung
- § 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- Teil 6
- Schlussbestimmungen
- § 28 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2) Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3) Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten
- Anlage 3 (zu § 15 Absatz 2) Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
- Anlage 4 (zu § 16 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
- Anlage 5 (zu § 17 Absatz 1) Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche
- Anhang 1 Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
- Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Anlage 7 (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
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