RSFAV
INHALT
Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (RSFAV)
- Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (Reisesicherungsfondsaufsichtsverordnung - RSFAV)
- Eingangsformel
- § 1 Aufgaben der Aufsichtsbehörde
- § 2 Adressaten von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- § 3 Informationsverlangen der Aufsichtsbehörde
- § 4 Anordnungsbefugnis für Unterrichtungen bei drohendem oder eingetretenem Schadensfall
- § 5 Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
- § 6 Genehmigungspflichten
- § 7 Verwarnung und Abberufung von Personen
- § 8 Prüfungen in den Geschäftsräumen; Einberufung von Gesellschafterversammlungen
- § 9 Grundsätze zur Anlage des Fondsvermögens
- § 10 Zulässige Anlagegegenstände und Ausgliederung der Fondsverwaltung
- § 11 Treuhänder für das Fondsvermögen
- § 12 Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
- § 13 Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- § 14 Inkrafttreten
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