BinSchPersV
INHALT
Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (BinSchPersV)
- Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
- § 4 Zuständige Behörde
- § 5 Identitätsnachweis
- § 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
- § 7 Übersetzungen
- § 8 Gebühren und Auslagen
- Teil 2
- Befähigungen
- Kapitel 1
- Befähigungszeugnisse der Besatzung
- § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
- § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
- § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 13 Amtlicher Berechtigungsschein
- § 14 Befreiungsmöglichkeiten
- § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
- § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
- § 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
- § 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
- Kapitel 2
- Erwerb von Befähigungszeugnissen
- Abschnitt 1
- Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
- § 20 Medizinische Tauglichkeit
- § 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
- § 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
- § 25 Fahrzeit
- § 26 Nachweis der Fahrzeiten
- § 27 Anerkennung von Fahrzeit
- § 28 Schifferdienstbuch
- Abschnitt 2
- Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
- § 29 Decksleute
- § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
- § 31 Matrose und Matrosin
- § 32 Bootsleute
- § 33 Steuerleute
- § 34 Maschinenkundige
- § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- § 36 (weggefallen)
- Abschnitt 3
- Führungsebene
- § 37 Erwerb des Unionspatentes
- § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- Abschnitt 4
- Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
- § 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- § 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- § 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
- § 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
- § 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
- Abschnitt 5
- Sicherheitspersonal
- § 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
- § 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 51 Atemschutzgerättragende Personen
- § 52 Durchführung der Prüfungen
- Abschnitt 6
- Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
- § 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
- § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
- § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
- § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
- Kapitel 3
- Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
- Abschnitt 1
- Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
- § 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
- § 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- § 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
- § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
- § 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
- § 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
- Abschnitt 2
- Verfahren auf Führungsebene
- Unterabschnitt 1
- Behördliche Befähigungsprüfung
- § 65 Durchführung der Prüfung
- § 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 67 Zulassung zur Prüfung
- § 68 Prüfungskommissionen
- § 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
- § 70 Befreiungen und Erleichterungen
- § 71 Nachteilsausgleich
- § 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
- § 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
- § 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
- § 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
- § 76 Prüfungsordnung
- § 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
- Unterabschnitt 2
- Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
- § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
- § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
- § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
- § 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
- § 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
- § 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- Abschnitt 3
- Verfahren für das Sicherheitspersonal
- § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
- § 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
- Abschnitt 4
- Zulassung von Simulatoren
- § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
- § 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
- Kapitel 4
- Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
- § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
- § 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
- § 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
- § 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
- Teil 3
- Besatzung
- § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
- § 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
- § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
- § 99 Nutzung neuer Technologien
- § 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
- § 101 Betriebsformen
- § 102 Bordbuch
- § 103 Dienst- und Ruhezeiten
- § 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- § 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- § 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
- § 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
- § 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
- § 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
- § 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
- § 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
- § 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
- § 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
- § 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
- § 116 Abweichungen
- § 117 Ausnahmebewilligungen
- § 118 Zusätzliche Bestimmungen
- Teil 4
- Pflichten
- § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
- Teil 5
- Ordnungswidrigkeiten
- § 120 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 6
- Qualitätssicherung und Evaluierung
- § 121 Überwachung
- § 122 Evaluierung
- Teil 7
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
- § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
- § 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
- § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
- § 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
- § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
- § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente
- § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- § 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- § 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- § 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- § 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen und Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
- § 138 (weggefallen)
- § 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
- § 141 Umtausch von Radarbescheinigungen
- § 142 Befahren der Elbe
- Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
- Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
- Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
- Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
- Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59
- Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95
- Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen
- Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
- Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
- Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
- Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene
- Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene
- Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
- Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
- Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
- Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken
- Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas – LNG)
- Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
- Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
- Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
- Anhang 1 zu Anlage 21 Bescheinigung über die Teilnahme an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt
- Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele
- Anlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
- Anlage 23 (zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen
- Anhang 1 zu Anlage 23 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt*
- Anhang 2 zu Anlage 23
- Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis
- Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis
- Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) Muster Sportschifferzeugnis
- Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis
- Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein
- Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen
- Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt
- Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
- Anlage 32 (zu § 137 Absatz 2) Voraussetzungen für die Verlängerung der Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen
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