FintMechAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (FintMechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin* (Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung - FintMechAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2
- Abschlussprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt von Teil 1
- § 8 Prüfungsbereich von Teil 1
- § 9 Inhalt von Teil 2
- § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
- § 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
- § 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien
- § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3
- Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- § 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
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