TierZDV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2 (TierZDV)
- Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes1,2 (Tierzuchtdurchführungsverordnung - TierZDV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2
- Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
- § 2 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- § 3 Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
- § 4 Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
- § 5 Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
- § 6 Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
- § 7 Pferdesportliche Veranstaltungen
- § 8 Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
- § 9 Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
- Kapitel 3
- Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
- Abschnitt 1
- Künstliche Besamung
- § 10 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- § 11 Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
- § 12 Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
- § 13 Kennzeichnung von Samen
- § 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
- § 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
- Abschnitt 2
- Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
- § 16 Prüfeinsatz
- Abschnitt 3
- Embryotransfer
- § 17 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 18 Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
- § 19 Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 20 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 21 Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
- § 22 Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
- Abschnitt 4
- Bestimmungen zum Datenzugang
- § 23 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Kapitel 4
- Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
- Abschnitt 1
- Ausbildungsstätten
- § 24 Anforderungen an Ausbildungsstätten
- Abschnitt 2
- Lehrgänge über künstliche Besamung
- Unterabschnitt 1
- Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
- § 25 Zulassungsvoraussetzungen
- § 26 Lehrinhalte
- § 27 Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2
- Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
- § 28 Zulassungsvoraussetzungen
- § 29 Lehrinhalte
- § 30 Abschlussprüfung
- Abschnitt 3
- Lehrgänge über Embryotransfer
- § 31 Zulassungsvoraussetzungen
- § 32 Lehrinhalte
- § 33 Abschlussprüfung
- Kapitel 5
- Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Übergangsvorschriften
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
- Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
- Anlage 3 (zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
Feedback